Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB
Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB
Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Prof. Dr. jur. Petra Buck-Heeb<br />
Prof. Dr. jur. Petra Buck-Heeb<br />
Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches <strong>und</strong> Internationales Wirtschaftsrecht,<br />
Institut für Deutsches <strong>und</strong> Europäisches Privatrecht <strong>und</strong><br />
Wirtschaftsrecht der Universität Hannover<br />
Stärken <strong>und</strong> Schwächen des deutschen <strong>Urheberrecht</strong>s <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong><br />
I. E<strong>in</strong>führung<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze des deutschen (<strong>und</strong> europäischen) <strong>Urheberrecht</strong>s hat uns soeben Herr Forgó<br />
dargestellt. Nun gilt es, das deutsche <strong>Urheberrecht</strong> <strong>in</strong> Bezug zu Forschung <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> zu setzen.<br />
Dies ist <strong>in</strong>sofern elementar, als <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> zunehmend Multimedia- <strong>und</strong><br />
Internetanwendungen E<strong>in</strong>zug halten. Literaturrecherche <strong>und</strong> das Beziehen von Literatur zu<br />
Forschungszwecken erfolgen immer häufiger über das Internet. Forschergruppen arbeiten immer<br />
mehr nicht nur durch den verbalen Austausch <strong>und</strong> den Austausch von Papier zusammen, sondern<br />
durch den Austausch von Dateien <strong>und</strong> der Zugänglichmachung von digital gespeicherter Literatur.<br />
Im Bereich der <strong>Lehre</strong> spielt das <strong>Urheberrecht</strong> vor allem <strong>in</strong> Bezug auf das sog. E-Learn<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />
große Rolle.<br />
Es gibt aber – zum<strong>in</strong>dest für den Forschungsbereich – noch e<strong>in</strong>e zweite Ebene, auf der die Stärken<br />
<strong>und</strong> Schwächen des deutschen <strong>Urheberrecht</strong>s betrachtet werden können, <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> Bezug auf<br />
die Forschungsergebnisse bzw. die wissenschaftlichen Werke, <strong>in</strong> denen sich diese niederschlagen.<br />
Das <strong>Urheberrecht</strong> ist verfassungsrechtlich Schutz durch Art. 14 GG geschützt. Allerd<strong>in</strong>gs ist<br />
dieser Eigentumsschutz nicht unbeschränkt, sondern Eigentum verpflichtet auch (so Art. 14 Abs.<br />
2 GG): „Se<strong>in</strong> Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgeme<strong>in</strong>heit dienen“. Die Umsetzung<br />
dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgt nun unter anderem durch die Schranken des<br />
<strong>Urheberrecht</strong>s im sechsten Abschnitt des <strong>Urheberrecht</strong>sgesetzes. In diesen Vorschriften hat der<br />
Gesetzgeber e<strong>in</strong>e Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Interessen der<br />
Urheber <strong>und</strong> der Allgeme<strong>in</strong>heit vorgenommen.<br />
II. Schutz wissenschaftlicher Werke<br />
Ich möchte Ihnen zunächst kurz skizzieren, wann <strong>und</strong> wie wissenschaftliche Werke überhaupt<br />
dem <strong>Urheberrecht</strong>sschutz unterliegen. Denn was nicht dem <strong>Urheberrecht</strong>sschutz unterliegt, bedarf<br />
auch ke<strong>in</strong>er Schranke, sondern ist – wie es so schön heißt – geme<strong>in</strong>frei. Damit komme ich auf<br />
Elemente des <strong>Urheberrecht</strong>s zu sprechen, die nicht alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> Bezug auf die Informationsgesellschaft<br />
<strong>und</strong> die neuen digitalen Möglichkeiten <strong>in</strong> <strong>Wissenschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong>, sondern<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich Bedeutung haben.<br />
20