Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB
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Prof. Dr. Thomas Hoeren<br />
bb) Reprographische Vervielfältigungen<br />
Neben dem Vergütungsanspruch nach § 54 Abs. 1 UrhG kann für Multimedia auch der Anspruch<br />
für reprographische Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 1 UrhG von Bedeutung se<strong>in</strong>. Dieser<br />
Anspruch kommt bei Werkarten zum Tragen, bei denen zu erwarten ist, dass sie durch Ablichtung<br />
oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vergleichbaren Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden.<br />
Im digitalen Kontext stellt sich die Frage, ob die Digitalisierung analoger Informationen – etwa<br />
durch Scannen – als e<strong>in</strong> der Ablichtung vergleichbares Verfahren angesehen werden kann. Dabei<br />
soll jede Form der Vervielfältigung ausreichen, sofern am Ende des Verfahrens e<strong>in</strong>e körperliche<br />
Festlegung erfolgt. 92 Es kommt folglich darauf an, <strong>in</strong>wieweit die Digitalisierung zu e<strong>in</strong>er<br />
körperlichen Fixierung – vergleichbar der Ablichtung – führt. Man wird dies an dieser Stelle<br />
bezweifeln können, sofern man auf das Laden <strong>in</strong> den Arbeitsspeicher abstellt. Die Digitalisierung<br />
bleibt jedoch nicht beim Laden stehen. Sie führt im Ergebnis dazu, dass fremde Leistungen auf<br />
Dauer auf der Festplatte e<strong>in</strong>es Rechners oder auf e<strong>in</strong>er CD festgehalten werden. Insoweit handelt<br />
es sich um e<strong>in</strong> der Ablichtung vergleichbares Verfahren.<br />
Ferner setzt § 54a Abs. 1 UrhG voraus, dass die Geräte zur Vornahme von Vervielfältigungen<br />
zum eigenen Gebrauch „bestimmt“ s<strong>in</strong>d. Erforderlich ist hierzu, dass das Gerät zur Vornahme von<br />
Vervielfältigungen technisch geeignet <strong>und</strong> vorgesehen ist. 93 Zu den geeigneten Geräten zählen<br />
Scanner 94 , Sampler <strong>und</strong> Telefaxgeräte 95 - Streitig ist die Lage (noch) bei PCs, Modems <strong>und</strong><br />
Festplatten; die Schiedsstelle des DPMA hat Anfang Februar 2003 e<strong>in</strong>e Abgabepflicht für PCs<br />
jedenfalls bejaht. 96 Nicht vergütungspflichtig s<strong>in</strong>d ferner optische Speichermedien, da § 54a Abs.<br />
1 UrhG nur Geräte umfasst, die zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt s<strong>in</strong>d. 97<br />
Die Vergütungsansprüche können nach § 54h Abs. 1 UrhG nur durch e<strong>in</strong>e Verwertungsgesellschaft<br />
geltend gemacht werden. Dabei ist für Ansprüche nach § 54 Abs. 1 UrhG die<br />
Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) mit Sitz <strong>in</strong> München zuständig. Die<br />
Ansprüche nach § 54a Abs. 1 UrhG nimmt, soweit es um literarische Texte geht, die VG Wort<br />
wahr. Bei der Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst <strong>und</strong> Darstellungen<br />
wissenschaftlich-technischer Art ist h<strong>in</strong>gegen die VG Bild-Kunst zur Geltendmachung von<br />
Vergütungsansprüchen berechtigt.<br />
92<br />
Schricker/Loewenheim, § 54a Rdnr. 6.<br />
93<br />
Siehe BGHZ 121, 215, 218 f. – Readerpr<strong>in</strong>ter. Nach früherem Recht reichte die technische Eignung aus; siehe<br />
BGH, GRUR 1981, 355, 357 – Videorecorder; GRUR 1982, 104, 105 – Tonfilmgeräte zu § 53 Abs. 5 S. 1 UrhG.<br />
94<br />
BGH, Urteil vom 5. Juli 2001, WRP 2002, 219 – Scanner: OLG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember.1998, CR<br />
1999, 415.<br />
95<br />
BGH, Urteil vom 28. Januar 1999 – I ZR 208/96, ZUM 1999, 649. Ähnlich bereits OLG Zweibrücken, CR 1997,<br />
348; LG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 11202 = CR 1994, 224.<br />
96<br />
http://www.vgwort.de/patentamt.php<br />
97<br />
Siehe dazu auch oben allgeme<strong>in</strong> zum Vervielfältigungsrecht.<br />
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