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Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB

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Uwe Rosemann<br />

Die Laufzeit dieses Vertrags war zunächst bis Ende 2002 begrenzt <strong>und</strong> bei den<br />

Verlängerungsverhandlungen im Herbst 2001 stellte sich schnell heraus, dass die Verlagsseite zu<br />

ke<strong>in</strong>er Fortführung bereit war: Man stellte sich dort auf den Standpunkt, dass Lieferungen <strong>in</strong> das<br />

Ausland <strong>und</strong> elektronische Lieferungen generell (also auch nach Deutschland) gesetzeswidrig<br />

seien. Subito vertrat den Rechtsstandpunkt, dass <strong>in</strong> Deutschland, Österreich <strong>und</strong> der Schweiz die<br />

Dokumentlieferdienste durch die jeweiligen <strong>Urheberrecht</strong>e gedeckt seien, war aber bereit, mit den<br />

Verlagen über Lizenzen für Dokumentlieferungen <strong>in</strong> das nicht-deutschsprachige Ausland zu<br />

verhandeln. Wegen zweier Klagen gegen die Zentralbibliothek der Mediz<strong>in</strong> aus Großbritannien<br />

<strong>und</strong> den USA wurden im Frühjahr 2003 alle Endnutzerlieferungen <strong>in</strong> das nicht-deutschsprachige<br />

Ausland e<strong>in</strong>gestellt. Lediglich der subito library service, bei dem wie im Leihverkehr<br />

Bibliotheken an Bibliotheken liefern, wurde weltweit beibehalten. Seit nunmehr fast 3 Jahren<br />

laufen die Verhandlungen über die Lizenzen für das (nicht-deutschsprachige) Ausland <strong>und</strong> gehen<br />

nun hoffentlich bald ihrem erfolgreichen Ende entgegen. Die Zahl der zu behandelnden Probleme<br />

war sehr groß, die Komplexität hoch: „Nutzergruppen, Haftungsfragen, Lizenz pro<br />

Artikel/Zeitschriftentitel/Verlag, Abrechnungsverfahren, Kontrollverfahren, Def<strong>in</strong>ition von<br />

Territorien, Vertragsstruktur, E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es DRM“ s<strong>in</strong>d hier nur e<strong>in</strong>ige Stichworte.<br />

Parallel hierzu waren verschiedene politisch <strong>und</strong>/oder urheberrechtliche relevante Aktivitäten zu<br />

beobachten: Am 25.6.2004 reichten mehrere große <strong>in</strong>ternationale wissenschaftliche Verlage e<strong>in</strong>e<br />

Beschwerde bei der EU-Kommission <strong>in</strong> Brüssel gegen die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland e<strong>in</strong><br />

wegen der angeblich mangelhaften Umsetzung der <strong>Urheberrecht</strong>srichtl<strong>in</strong>ie der EU (German<br />

defective implementation of the Directive), zwei weitere umfangreiche Schriftsätze wurden im<br />

Dezember 2004 <strong>und</strong> im Juni 2005 nachgereicht. Natürlich muss dieses Vorgehen auch als<br />

Versuch gewertet werden, E<strong>in</strong>fluss auf den Reformprozess des neuen <strong>Urheberrecht</strong>sgesetzes <strong>in</strong><br />

Deutschland zu nehmen: Die Diskussion über Veränderungen im UrhG führten zu e<strong>in</strong>em ersten<br />

Korb von Reformen im Herbst 2003; e<strong>in</strong> zweiter Korb sollte <strong>in</strong> 2005 folgen, wurde aber zunächst<br />

durch den Regierungswechsel <strong>in</strong> 2005 gestoppt. Aktuell liegt heute (im Frühjahr 2006) e<strong>in</strong><br />

Kab<strong>in</strong>ettsentwurf für den 2. Korb vor, der aus Sicht der deutschen <strong>Wissenschaft</strong> sehr kritisch zu<br />

bewerten ist (beispielsweise würde e<strong>in</strong>e elektronische Vermittlung von Aufsätzen praktisch<br />

unmöglich gemacht).<br />

Als Letztes möchte ich kurz auf die Klage gegen subito e<strong>in</strong>gehen. Wegen der unterschiedlichen<br />

Rechtsauffassung über die Situation <strong>in</strong> Deutschland reichte schließlich am 18.6.2004 der<br />

Börsenvere<strong>in</strong> <strong>und</strong> Sticht<strong>in</strong>g STM gegen subito e.V. <strong>und</strong> gegen den Freistaat Bayern als Träger der<br />

UB Augsburg Klage beim Landgericht München e<strong>in</strong>.<br />

Die Anträge lauteten: Verbot der elektronischen Dokumentlieferung <strong>in</strong> Deutschland <strong>und</strong> Verbot<br />

von Lieferungen an Bibliotheken im In- <strong>und</strong> Ausland.<br />

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