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Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre - TIB

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Dr. Andreas Degkwitz<br />

Dies wurde mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Referentenentwurf des BMJ im Januar 2006 wieder<br />

aufgegriffen, nachdem das <strong>in</strong> 2005 bereits laufende Verfahren aufgr<strong>und</strong> der vorgezogenen<br />

B<strong>und</strong>estagswahl zum Abbruch gekommen war. Der Referentenentwurf bietet kle<strong>in</strong>ere<br />

Modifikationen des geltenden Gesetzes, stellt aber ke<strong>in</strong>e signifikante Änderung der gegebenen<br />

Rechtslage (2003) dar, so dass die Bee<strong>in</strong>trächtigungen für Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> fortbestehen.<br />

Damit werden jene Befürchtungen bestätigt, die <strong>in</strong> der sich abzeichnenden Gesetzgebung e<strong>in</strong>e<br />

Entwicklung des <strong>Urheberrecht</strong>s zu e<strong>in</strong>em Handels- <strong>und</strong> Verwertungsrecht sehen – im S<strong>in</strong>ne von<br />

Forschung <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong> ist das nicht. Gegenüber e<strong>in</strong>er starken Lobby der Verwerter bef<strong>in</strong>den sich<br />

Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> <strong>in</strong> der Defensive.<br />

3. Gött<strong>in</strong>ger Erklärung<br />

Das Aktionsbündnis "<strong>Urheberrecht</strong> für Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong>“<br />

(http://www.urheberrechtsbuendnis.de), das sich 2004 im Zuge der Novellierung der<br />

<strong>Urheberrecht</strong>sgesetzgebung konstituiert hat, setzt sich vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> für e<strong>in</strong><br />

ausgewogenes <strong>Urheberrecht</strong> e<strong>in</strong> <strong>und</strong> fordert angemessene Rechte für Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong>.<br />

In der Gött<strong>in</strong>ger Erklärung des Aktionsbündnisses wird e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich vor der Begünstigung<br />

kommerzieller Verwertungs<strong>in</strong>teressen im Rahmen der <strong>Urheberrecht</strong>snovelle gewarnt. Folgende<br />

Ziele s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Gött<strong>in</strong>ger Erklärung zusammengefasst:<br />

„… Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> müssen die neuen Formen der Verbreitung <strong>und</strong><br />

des Erwerbs von Wissen <strong>und</strong> Information ohne Beh<strong>in</strong>derungen nutzen können.<br />

Die Schrankenregelungen im UrhG (<strong>in</strong>sb. §§ 52a <strong>und</strong> 53 UrhG) stellen aber<br />

nicht mehr die notwendigen Privilegien für die Erfüllung der Aufgaben von<br />

Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> positiv, klar verständlich <strong>und</strong> umsetzbar heraus,<br />

sondern sie s<strong>in</strong>d durchsetzt von erheblichen E<strong>in</strong>schränkungen, die geeignet<br />

s<strong>in</strong>d, weite Kreise von Bildung <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> zu verunsichern oder gar zu<br />

krim<strong>in</strong>alisieren, statt ihnen Rechtssicherheit für ihre notwendige Arbeit zum<br />

Nutzen der Allgeme<strong>in</strong>heit zu bieten.<br />

Schulen <strong>und</strong> Hochschulen haben den E<strong>in</strong>satz neuer digitaler, vernetzter<br />

Medien für die Wissensvermittlung (eLearn<strong>in</strong>g) sowie zur Kommunikation <strong>und</strong><br />

Kooperation mit großem Aufwand <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl von Projekten <strong>und</strong> mit<br />

erheblicher Förderung aus öffentlichen Mitteln durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder<br />

entwickelt <strong>und</strong> erfolgreich erprobt. In vielen Schulen <strong>und</strong> Hochschulen ist die<br />

Nutzung netzbasierter Lernumgebungen <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong> wichtiger Teil des<br />

regulären Lehrangebots. Die Qualität des Lernens <strong>und</strong> <strong>Lehre</strong>ns kann dadurch<br />

nachhaltig verbessert werden. Auch für die berufliche Qualifizierung <strong>und</strong><br />

Weiterbildung bieten Formen des eLearn<strong>in</strong>gs große Nutzungspotenziale.<br />

Daher ist es von herausragender Bedeutung, dass die Freiheit der <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong><br />

der Zugang zur Information <strong>in</strong> der Informationsgesellschaft nicht<br />

unangemessen e<strong>in</strong>geschränkt werden <strong>und</strong> für <strong>Lehre</strong>nde <strong>und</strong> Lernende<br />

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