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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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§ 14 Vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung<br />

Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 10/II<br />

Auszubildende erhalten nach Maßgabe der Anlagen 12 und 14 vermögenswirksame<br />

Leistungen und eine Jahressonderzahlung.<br />

§ 15 Ausbildungsmittel<br />

Der Ausbildende hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere<br />

Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum<br />

Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.<br />

§ 16 Prüfungen<br />

(1) Der Auszubildende ist rechtzeitig zur Prüfung anzumelden.<br />

(2) Sobald dem Ausbildenden der Prüfungstermin bekannt geworden ist, hat er ihn<br />

dem Auszubildenden unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 17 - nicht besetzt -<br />

§ 18 Zeugnis<br />

(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung <strong>des</strong><br />

Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die<br />

Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, soll der Ausbilder das Zeugnis<br />

unterschreiben.<br />

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der<br />

Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse <strong>des</strong><br />

Auszubildenden. Auf Verlangen <strong>des</strong> Auszubildenden sind Angaben über Führung,<br />

Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.<br />

§ 19 Sonstige Bestimmungen<br />

(1) Soweit vorstehend keine abweichende Regelung getroffen ist, finden die AVR<br />

DWM entsprechend Anwendung.<br />

(2) Für Auszubildende, auf die bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen eine<br />

günstigere Regelung Anwendung findet, ist diese weiterhin gültig.<br />

(3) Die Ausbildungszeit der Auszubildenden wird auf die Beschäftigungszeit (§ 11 a<br />

AVR DWM) nicht angerechnet.<br />

AVR DWM<br />

Seite 101

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