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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 14<br />

- ohne Ergebnisauswirkungen aus Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsänderungen<br />

- mit Pflichtrückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläumszuwendungen und<br />

bereits beauftragten Instandhaltungsmaßnahmen, die im ersten Quartal<br />

<strong>des</strong> Folgejahres abgeschlossen werden<br />

- ohne Erträge aus der Auflösung bzw. ohne Aufwendungen aus der<br />

Bildung von Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB<br />

- bei Einrichtungen, die zur Finanzierung laufender Kosten regelmäßig und<br />

betriebsüblich Spenden einsetzen, mit Spenden in der entsprechenden<br />

Höhe<br />

- mit außerordentlichen Erträgen aus Pflegesatzstreitigkeiten<br />

und nach Berücksichtigung zu bildender Rücklagen für die Sicherung von<br />

Gehaltszahlungen, Investitionen und Innovationen in einer Höhe von min<strong>des</strong>tens 2 v. H.<br />

bis höchstens 4 v. H. <strong>des</strong> Umsatzes<br />

negativ ist,<br />

wobei die Berücksichtigung von mehr als 2 v. H. der Zustimmung der<br />

Mitarbeitervertretung bedarf.<br />

Anmerkungen:<br />

Unter einem wirtschaftlich selbständig arbeitenden Teil einer Einrichtung im Sinne <strong>des</strong><br />

Abs. 3 Satz 3 ist die kleinste organisatorische Einheit der Einrichtung zu verstehen, für<br />

die eine vollständige, in sich abgeschlossene Buchhaltung, abgebildet werden kann.<br />

Eine abgeschlossene Buchhaltung beinhaltet eine entsprechende Erfassung aller<br />

buchungspflichtigen Ereignisse und die mögliche Erstellung aller Nachweise für einen<br />

gesetzlichen Einzelabschluss im Sinne von § 242 HGB. Nicht ausreichend ist die<br />

Zuordnung einer organisatorischen Einheit der Einrichtung als Kostenstelle im Rahmen<br />

der Kostenstellenrechnung. Für den wirtschaftlich selbständig arbeitenden Teil einer<br />

Einrichtung ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.<br />

Umsatz bezeichnet die Summe aller Zahlungsansprüche, die ein Unternehmen in einem<br />

Wirtschaftsjahr durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen einschließlich der<br />

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus öffentlicher Investitionsförderung<br />

erwirbt.<br />

AVR DWM<br />

Seite 125

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