Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stand: 19.11.2007<br />
Anlage 10a<br />
Praktikumsort, Verpflegungsmehraufwendungen und Praktikumsunterkünfte sind<br />
durch den Dienstgeber zu übernehmen.<br />
5. Sofern der Dienstgeber am überwiegenden Dienst-(Ausbildungs-)ort keine<br />
Unterkunft und Verpflegung nach § 2 Absatz 4 der Anlage 10/II bzw. § 8 Absatz 5<br />
der Anlage 10/III bereitstellt, haben die Auszubildenden, die ihren Ausbildungsort<br />
regelmäßig nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen können, einen<br />
Anspruch auf Unterkunftszuschuss von bis zu 90,00 €. Die Einzelheiten sind<br />
durch eine Dienstvereinbarung zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern<br />
betrieblich zu regeln.<br />
6. Die Regelungen nach den Punkten ‚1. bis 5.’ enden am 31.07.2008 und gelten<br />
für bis zu diesem Zeitpunkt bereits wirksame Ausbildungsverträge fort.<br />
AVR DWM<br />
Seite 116