Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
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Stand: 19.11.2007<br />
Anlage 15<br />
Diese Nebenabrede kann - nicht - 1) gesondert mit einer Frist vom ______ zum ______<br />
gekündigt werden.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
Das befristete Dienstverhältnis kann auch vor seinem in § 1 bestimmten Ende gekündigt<br />
werden. 1)<br />
Für die Kündigung gelten die Fristen <strong>des</strong> § 30 AVR DWM.<br />
_____________________________ ________________________________<br />
Ort, Datum Ort, Datum<br />
_____________________________ ________________________________<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Dienstgebers Unterschrift <strong>des</strong> Mitarbeiters<br />
________________<br />
1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen<br />
2) Für das zweckbefristete Dienstverhältnis ist hier das Ereignis einzutragen, mit<br />
<strong>des</strong>sen Eintritt das Dienstverhältnis enden soll.<br />
3) Der Wunsch <strong>des</strong> Mitarbeiters bzw. der sachliche Grund ist ausführlich<br />
aufzunehmen.<br />
AVR DWM<br />
Seite 128