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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 15<br />

Diese Nebenabrede kann - nicht - 1) gesondert mit einer Frist vom ______ zum ______<br />

gekündigt werden.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

Das befristete Dienstverhältnis kann auch vor seinem in § 1 bestimmten Ende gekündigt<br />

werden. 1)<br />

Für die Kündigung gelten die Fristen <strong>des</strong> § 30 AVR DWM.<br />

_____________________________ ________________________________<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

_____________________________ ________________________________<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Dienstgebers Unterschrift <strong>des</strong> Mitarbeiters<br />

________________<br />

1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen<br />

2) Für das zweckbefristete Dienstverhältnis ist hier das Ereignis einzutragen, mit<br />

<strong>des</strong>sen Eintritt das Dienstverhältnis enden soll.<br />

3) Der Wunsch <strong>des</strong> Mitarbeiters bzw. der sachliche Grund ist ausführlich<br />

aufzunehmen.<br />

AVR DWM<br />

Seite 128

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