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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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§ 5 Kündigung<br />

Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 16<br />

Das Dienstverhältnis kann in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum<br />

Monatsende, ansonsten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt<br />

werden.<br />

Weiterhin kann das Dienstverhältnis gemäß dem SGB III gekündigt werden<br />

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Agentur für Arbeit den Mitarbeiter<br />

abberuft,<br />

b) durch den Mitarbeiter ohne Einhaltung einer Frist, wenn er eine andere<br />

Arbeit findet.<br />

§ 6 Anpassungsklausel<br />

Sofern günstigere Förderungsbedingungen eintreten oder die Vollfinanzierung der<br />

Maßnahme rückwirkend möglich wird, ist dies bei der Vergütung der Mitarbeiter<br />

nachzuvollziehen.<br />

§ 7 - nicht besetzt -<br />

AVR DWM<br />

Seite 146

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