Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
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1. Einmalzahlung für Mitarbeiter<br />
Stand: 19.11.2007<br />
ÜBERLEITUNG 2008<br />
Überleitung<br />
(1) Mitarbeitern, die am 30. Juni 2007 in einem Dienstverhältnis standen, das am 01.<br />
Januar 2008 fortbesteht, wird vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 eine<br />
monatliche Zulage in Höhe von jeweils 35,00 € gewährt.<br />
(2) Nichtvollbeschäftigte erhalten den Betrag der monatlichen Zulage, der dem<br />
Verhältnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht (vgl. § 21<br />
Abs. 1).<br />
2. Einmalzahlung für Auszubildende und Praktikanten<br />
Auszubildende und betriebszugehörige Praktikanten, die in den Geltungsbereich der<br />
AVR DWM fallen, erhalten Einmalzahlungen, die sich nach den Voraussetzungen der<br />
Nr. 1. richten und in folgenden Beträgen ausgezahlt werden:<br />
und<br />
zum 30. Juni 2008 in Höhe von 150,00 €<br />
zum 30. Juni 2009 in Höhe von 150,00 €.<br />
AVR DWM<br />
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