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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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1. Einmalzahlung für Mitarbeiter<br />

Stand: 19.11.2007<br />

ÜBERLEITUNG 2008<br />

Überleitung<br />

(1) Mitarbeitern, die am 30. Juni 2007 in einem Dienstverhältnis standen, das am 01.<br />

Januar 2008 fortbesteht, wird vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 eine<br />

monatliche Zulage in Höhe von jeweils 35,00 € gewährt.<br />

(2) Nichtvollbeschäftigte erhalten den Betrag der monatlichen Zulage, der dem<br />

Verhältnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht (vgl. § 21<br />

Abs. 1).<br />

2. Einmalzahlung für Auszubildende und Praktikanten<br />

Auszubildende und betriebszugehörige Praktikanten, die in den Geltungsbereich der<br />

AVR DWM fallen, erhalten Einmalzahlungen, die sich nach den Voraussetzungen der<br />

Nr. 1. richten und in folgenden Beträgen ausgezahlt werden:<br />

und<br />

zum 30. Juni 2008 in Höhe von 150,00 €<br />

zum 30. Juni 2009 in Höhe von 150,00 €.<br />

AVR DWM<br />

Seite 59

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