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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 10/III<br />

III. Regelung der Ausbildungsverhältnisse der Schüler, die nach Maßgabe <strong>des</strong><br />

Krankenpflegegesetzes oder <strong>des</strong> Hebammengesetzes ausgebildet werden<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Regelung gilt für die Schüler, die nach Maßgabe <strong>des</strong> Krankenpflegegesetzes vom<br />

16. Juli 2003 oder <strong>des</strong> Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 in Schulen an<br />

Krankenhäusern ausgebildet werden.<br />

§ 2 Ausbildungsvertrag<br />

(1) Zwischen dem Träger der Ausbildung und dem Schüler ist vor Beginn <strong>des</strong><br />

Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag gemäß Anlage 15 c zu<br />

schließen, der Angaben enthalten muss über<br />

a) die Bezeichnung <strong>des</strong> Berufes, zu dem ausgebildet wird,<br />

b) den Beginn und die Dauer der Ausbildung,<br />

c) die der Ausbildung zugrunde liegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung,<br />

d) die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung gemäß<br />

der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung,<br />

e) die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit,<br />

f) die Dauer der Probezeit,<br />

g) die Zahlung und die Höhe <strong>des</strong> Ausbildungsentgeltes,<br />

h) die Dauer <strong>des</strong> Erholungsurlaubs,<br />

i) die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt<br />

werden kann,<br />

j) einen allgemeinen Hinweis, dass die AVR DWM auf den<br />

Ausbildungsvertrag anzuwenden sind,<br />

k) die vereinbarten Nebenabreden.<br />

(2) Änderungen <strong>des</strong> Ausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

vereinbart werden.<br />

§ 3 Durchführung der Ausbildung<br />

(1) Der Träger der Ausbildung hat die Ausbildung in einer durch ihren Zweck<br />

gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass der<br />

Schüler das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreichen kann.<br />

AVR DWM<br />

Seite 102

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