Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
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Stand: 19.11.2007<br />
Anlage 10/III<br />
III. Regelung der Ausbildungsverhältnisse der Schüler, die nach Maßgabe <strong>des</strong><br />
Krankenpflegegesetzes oder <strong>des</strong> Hebammengesetzes ausgebildet werden<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Regelung gilt für die Schüler, die nach Maßgabe <strong>des</strong> Krankenpflegegesetzes vom<br />
16. Juli 2003 oder <strong>des</strong> Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 in Schulen an<br />
Krankenhäusern ausgebildet werden.<br />
§ 2 Ausbildungsvertrag<br />
(1) Zwischen dem Träger der Ausbildung und dem Schüler ist vor Beginn <strong>des</strong><br />
Ausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Ausbildungsvertrag gemäß Anlage 15 c zu<br />
schließen, der Angaben enthalten muss über<br />
a) die Bezeichnung <strong>des</strong> Berufes, zu dem ausgebildet wird,<br />
b) den Beginn und die Dauer der Ausbildung,<br />
c) die der Ausbildung zugrunde liegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung,<br />
d) die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung gemäß<br />
der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung,<br />
e) die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit,<br />
f) die Dauer der Probezeit,<br />
g) die Zahlung und die Höhe <strong>des</strong> Ausbildungsentgeltes,<br />
h) die Dauer <strong>des</strong> Erholungsurlaubs,<br />
i) die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt<br />
werden kann,<br />
j) einen allgemeinen Hinweis, dass die AVR DWM auf den<br />
Ausbildungsvertrag anzuwenden sind,<br />
k) die vereinbarten Nebenabreden.<br />
(2) Änderungen <strong>des</strong> Ausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />
vereinbart werden.<br />
§ 3 Durchführung der Ausbildung<br />
(1) Der Träger der Ausbildung hat die Ausbildung in einer durch ihren Zweck<br />
gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass der<br />
Schüler das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreichen kann.<br />
AVR DWM<br />
Seite 102