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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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Stand: 19.11.2007<br />

AUSBILDUNGSVERTRAG IN DER ALTENPFLEGE<br />

Anlage 15e<br />

zwischen<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

- Träger der praktischen Ausbildung -<br />

und Frau/Herrn 1)<br />

______________________________________________________________________<br />

wohnhaft in ____________________________________________________________<br />

- Schüler -<br />

mit Zustimmung <strong>des</strong> gesetzlichen Vertreters<br />

Frau/Herrn 1)<br />

______________________________________________________________________<br />

Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische<br />

Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben<br />

genannte Einrichtung ist dem <strong>Diakonischen</strong> Werk angeschlossen. Sie dient der<br />

Verwirklichung <strong>des</strong> gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter<br />

dieser Einrichtung leisten <strong>des</strong>halb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und<br />

bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.<br />

Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Schüler wird für den Beruf eines Altenpflegers, nach dem Altenpflegegesetz vom 25.<br />

August 2003 in der jeweiligen Fassung in Verbindung mit der Ausbildungs- und<br />

Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin und <strong>des</strong> Altenpflegers ausgebildet.<br />

§ 2<br />

(1) Die Ausbildung beginnt am ________ und dauert ______ Jahre 2) . Im Hinblick auf<br />

die bisherige Berufsausbildung als _____________ verkürzt sich die Ausbildung um<br />

______ Monate. Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung ist der<br />

Abschluss eines Schulvertrages mit der Altenpflegeschule<br />

_______________________<br />

in _____________________.<br />

(2) Die ersten sechs/drei 1) Monate der Ausbildung sind Probezeit.<br />

AVR DWM<br />

Seite 140

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