Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
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Stand: 19.11.2007<br />
AUSBILDUNGSVERTRAG IN DER ALTENPFLEGE<br />
Anlage 15e<br />
zwischen<br />
______________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________<br />
- Träger der praktischen Ausbildung -<br />
und Frau/Herrn 1)<br />
______________________________________________________________________<br />
wohnhaft in ____________________________________________________________<br />
- Schüler -<br />
mit Zustimmung <strong>des</strong> gesetzlichen Vertreters<br />
Frau/Herrn 1)<br />
______________________________________________________________________<br />
Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische<br />
Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben<br />
genannte Einrichtung ist dem <strong>Diakonischen</strong> Werk angeschlossen. Sie dient der<br />
Verwirklichung <strong>des</strong> gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiter<br />
dieser Einrichtung leisten <strong>des</strong>halb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und<br />
bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.<br />
Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Schüler wird für den Beruf eines Altenpflegers, nach dem Altenpflegegesetz vom 25.<br />
August 2003 in der jeweiligen Fassung in Verbindung mit der Ausbildungs- und<br />
Prüfungsordnung für den Beruf der Altenpflegerin und <strong>des</strong> Altenpflegers ausgebildet.<br />
§ 2<br />
(1) Die Ausbildung beginnt am ________ und dauert ______ Jahre 2) . Im Hinblick auf<br />
die bisherige Berufsausbildung als _____________ verkürzt sich die Ausbildung um<br />
______ Monate. Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung ist der<br />
Abschluss eines Schulvertrages mit der Altenpflegeschule<br />
_______________________<br />
in _____________________.<br />
(2) Die ersten sechs/drei 1) Monate der Ausbildung sind Probezeit.<br />
AVR DWM<br />
Seite 140