03.03.2013 Aufrufe

Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Zeit bis zum _____________________ ist Probezeit 1) .<br />

Stand: 19.11.2007<br />

Anlage 15<br />

Gemäß § 36 Abs. 1 AVR DWM endet das Dienstverhältnis, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, mit Ablauf <strong>des</strong> Monats, in dem der Mitarbeiter die gesetzliche<br />

Altergrenze erreicht hat.<br />

§ 2<br />

Für das Dienstverhältnis gelten die <strong>Arbeitsvertragsrichtlinien</strong> <strong>des</strong> <strong>Diakonischen</strong> Werkes<br />

der Evangelischen Lutherischen Lan<strong>des</strong>kirche Mecklenburgs (AVR DWM) in der jeweils<br />

gültigen Fassung. Sie sind im Auszug als Anlage beigefügt.<br />

Die Beschäftigung erfolgt<br />

O in _______________________________________________________________<br />

- Dienstort 1) -<br />

O an verschiedenen Orten 1)<br />

(Diese Alternative kommt in Betracht, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines<br />

Dienstauftrages nicht nur an einem Ort beschäftigt werden kann.)<br />

§ 7 AVR DWM bleibt unberührt.<br />

Der Mitarbeiter ist in der Entgeltgruppe __________________ eingestuft.<br />

Bei der Einstellung am ___________ ist die ________________________ maßgebend.<br />

(gegebenenfalls Sondervereinbarungen gemäß § 22 AVR DWM)<br />

§ 5<br />

Zusätzliche Altersversorgung (§ 27 AVR DWM):<br />

Weiter wird folgen<strong>des</strong> vereinbart:<br />

§ 6<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

AVR DWM<br />

Seite 127

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!