Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Zeit bis zum _____________________ ist Probezeit 1) .<br />
Stand: 19.11.2007<br />
Anlage 15<br />
Gemäß § 36 Abs. 1 AVR DWM endet das Dienstverhältnis, ohne dass es einer<br />
Kündigung bedarf, mit Ablauf <strong>des</strong> Monats, in dem der Mitarbeiter die gesetzliche<br />
Altergrenze erreicht hat.<br />
§ 2<br />
Für das Dienstverhältnis gelten die <strong>Arbeitsvertragsrichtlinien</strong> <strong>des</strong> <strong>Diakonischen</strong> Werkes<br />
der Evangelischen Lutherischen Lan<strong>des</strong>kirche Mecklenburgs (AVR DWM) in der jeweils<br />
gültigen Fassung. Sie sind im Auszug als Anlage beigefügt.<br />
Die Beschäftigung erfolgt<br />
O in _______________________________________________________________<br />
- Dienstort 1) -<br />
O an verschiedenen Orten 1)<br />
(Diese Alternative kommt in Betracht, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines<br />
Dienstauftrages nicht nur an einem Ort beschäftigt werden kann.)<br />
§ 7 AVR DWM bleibt unberührt.<br />
Der Mitarbeiter ist in der Entgeltgruppe __________________ eingestuft.<br />
Bei der Einstellung am ___________ ist die ________________________ maßgebend.<br />
(gegebenenfalls Sondervereinbarungen gemäß § 22 AVR DWM)<br />
§ 5<br />
Zusätzliche Altersversorgung (§ 27 AVR DWM):<br />
Weiter wird folgen<strong>des</strong> vereinbart:<br />
§ 6<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
AVR DWM<br />
Seite 127