Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund
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Stand: 19.11.2007<br />
AUSBILDUNGSENTGELTE<br />
Anlage 10a<br />
1. Für die Ausbildungsverträge nach den Anlagen 10/I bis 10/III und 10/V werden<br />
die Ausbildungsentgelte wie folgt festgesetzt:<br />
I. Für die Berufe Entgelt in €<br />
<strong>des</strong> Sozialarbeiters 700,00<br />
<strong>des</strong> Sozialpädagogen 700,00<br />
<strong>des</strong> Heilpädagogen 700,00<br />
<strong>des</strong> pharm.-techn. Assistenten 590,00<br />
<strong>des</strong> Altenpflegers 590,00<br />
<strong>des</strong> Erziehers 590,00<br />
<strong>des</strong> Heilerziehungspflegers 590,00<br />
<strong>des</strong> Kinderpflegers 570,00<br />
<strong>des</strong> Haus- und Familienpflegers 570,00<br />
<strong>des</strong> Rettungsassistenten 570,00<br />
<strong>des</strong> Masseurs und med. Bademeisters 570,00<br />
II. Auszubildende<br />
im ersten Ausbildungsjahr 310,00<br />
im zweiten Ausbildungsjahr 330,00<br />
im dritten Ausbildungsjahr 360,00<br />
im vierten Ausbildungsjahr 390,00<br />
Ausbildungsvergütung wird wie folgt gekürzt:<br />
bei gewährter Unterkunft und Verpflegung 137,57<br />
bei gewährter Unterkunft 35,32<br />
bei gewährter Verpflegung 102,25<br />
III. Im Pflegedienst<br />
Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege,<br />
Entbindungspflege und Altenpflege:<br />
im ersten Ausbildungsjahr 360,00<br />
im zweiten Ausbildungsjahr 390,00<br />
im dritten Ausbildungsjahr 440,00<br />
Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe 330,00<br />
Die familienfördernden Leistungen gemäß § 19 AVR DWM bleiben davon<br />
unberührt.<br />
2. Vor dem 01.08.2005 wirksame Ausbildungsverträge bleiben von den Regelungen<br />
der Punkte ‚1. ff.’ unberührt, sofern die Entgelte und –leistungen nach diesen<br />
Verträgen über dem Niveau der Punkte ‚1. ff.’ erfolgen.<br />
3. Vor dem 01.08.2005 wirksame Ausbildungsverträge, deren Entgelte und -<br />
leistungen unterhalb der Regelungen der Punkte ‚1. ff.’ erfolgen, werden ab dem<br />
01.08.2007 auf das Niveau der Regelungen nach den Punkten ‚1. ff.’ angepasst.<br />
4. Sächliche Ausbildungsaufwendungen wie Schul-, Büchergeld, Dienst- und<br />
Schutzkleidung, Fahrkosten vom Dienst-(Ausbildungs-)ort zum Schul- bzw.<br />
AVR DWM<br />
Seite 115