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Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen ... - Marburger Bund

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Stand: 19.11.2007<br />

§ 11<br />

Anlage 15e<br />

Als Nebenabrede wird die Gewährung von Personalunterkunft 1) nach Maßgabe von<br />

Anlage 10/V § 7 Abs. 5 zu den AVR DWM, die Teilnahme an der<br />

Gemeinschaftsverpflegung 1) nach Maßgabe von Anlage 10/V § 7 Abs. 6 zu den AVR<br />

DWM oder sonstiges 1) vereinbart:<br />

______________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________<br />

Die Nebenabrede kann schriftlich gekündigt werden mit einer Frist von zwei Wochen<br />

zum Monatsschluss 1) , von ________________ zum ________________ 1) .<br />

§ 12<br />

Änderungen und Ergänzungen <strong>des</strong> Ausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich vereinbart werden.<br />

____________________________________ ______________________________<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

____________________________________ ______________________________<br />

Unterschrift Träger der Ausbildung Unterschrift Schüler, ggf.<br />

gesetzlicher Vertreter<br />

Zustimmung der Altenpflegeschule gem. § 13 Abs. 6:<br />

___________________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________________<br />

Name<br />

____________<br />

1) Nichtzutreffen<strong>des</strong> bitte streichen.<br />

2) Dauer der Ausbildung gemäß Altenpflegegesetz bitte eintragen<br />

3) Noch zu erlassen, wird noch angefügt.<br />

AVR DWM<br />

Seite 143

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