Pflichten und Kontrolle - Flotte.de
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die gegebenenfalls bei einer rückwirken<strong>de</strong>n<br />
Anpassung auf eine höhere Fahrleistung anfallen<br />
wür<strong>de</strong>.“<br />
Die rechtzeitige Anpassung eines Leasingvertrages<br />
an die reale Kilometerleistung wird<br />
auch seitens Arval als „gut <strong>und</strong> gerechtfertigt“<br />
bestätigt. Der klare Vorteil liege eben<br />
darin, dass die Leasingraten stets korrekt <strong>und</strong><br />
überschaubar blieben <strong>und</strong> es so bei Vertragsen<strong>de</strong><br />
zu keinen Nach- o<strong>de</strong>r Rückzahlungen<br />
käme. „So wird ja auch <strong>de</strong>r große Pluspunkt<br />
beim Leasing,“ verweist Norbert Zumblick,<br />
Commercial Director <strong>de</strong>r ARVAL Deutschland<br />
GmbH, „die festen, berechenbaren Leasingraten,<br />
nicht in Frage gestellt.“<br />
Dabei sollte <strong>de</strong>r Leasingnehmer insbeson<strong>de</strong>re<br />
aber folgen<strong>de</strong> Punkte im Auge behalten:<br />
a) Bestimmte Vertragsbedingungen<br />
- Freigrenzen, innerhalb <strong>de</strong>rer Mehr- <strong>und</strong> Min<strong>de</strong>rkilometer<br />
kulanterweise nicht berechnet<br />
wer<strong>de</strong>n (normalerweise in <strong>de</strong>n AGB geregelt,<br />
bei Arval beispielsweise +/- 2.500 km)<br />
- Mehr- bzw. Min<strong>de</strong>rkilometersätze (normalerweise<br />
im einzelnen Leasingvertrag geregelt)<br />
- Grenze, ab <strong>de</strong>r Vertragsanpassung vom Leasingnehmer<br />
wie auch vom Leasinggeber verlangt<br />
wer<strong>de</strong>n kann (jeweils nach AGB)<br />
- Eventuelle Bearbeitungsgebühren für Vertragsanpassungen<br />
- Gegebenenfalls ist die Laufleistungskontrolle (Ausreißerreports)<br />
ohne Berechnung inklusive<br />
b) Service <strong>de</strong>s Leasinggebers<br />
- Ein Full Service-Dienstleister sollte transparent agieren<br />
<strong>und</strong> Reports über Kilometer-Abweichungen liefern<br />
können sowie <strong>de</strong>n Leasingnehmer „proaktiv“ auf<br />
die Notwendigkeit von Vertragsanpassungen aufmerksam<br />
machen (ist in <strong>de</strong>r Branche weitestgehend Standard,<br />
Red.).<br />
- Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Erfassung<br />
<strong>de</strong>s Kilometer-Stan<strong>de</strong>s. Dies kann auf zwei Arten geschehen:<br />
Zum einen beim Tanken (hier ist man aber<br />
auf die korrekte Kilometereingabe <strong>de</strong>s Fahrers angewiesen).<br />
Eine Full Service-Leasinggesellschaft, die<br />
auch das Kraftstoffmanagement übernommen hat,<br />
erhält die Daten mit <strong>de</strong>n Tankrechnungen <strong>und</strong> sollte<br />
dies auswerten können. Die zweite Möglichkeit ist die<br />
Abfrage durch <strong>de</strong>n Leasingnehmer <strong>und</strong> die Mitteilung<br />
<strong>de</strong>r Daten an <strong>de</strong>n Leasinggeber. In diesem Fall kann<br />
<strong>de</strong>r Leasingnehmer auch ein proaktives Verhalten seines<br />
Dienstleisters erwarten, das heißt, eine kostenlose<br />
Laufleistungskontrolle.<br />
- Vertragsanpassungen machen allerdings erst nach<br />
zwölf Monaten Laufzeit Sinn – dann können sie aber<br />
praktisch zu je<strong>de</strong>m Zeitpunkt vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wur<strong>de</strong> das Fahrzeug während <strong>de</strong>r Laufzeit einem an<strong>de</strong>ren<br />
Fahrer o<strong>de</strong>r Einsatzgebiet zugeteilt, ist eine An-<br />
Leasing 35<br />
passung oft angebracht. Es kann aber im Einzelfall<br />
auch sinnvoll sein, erst die Laufleistungsentwicklung<br />
abzuwarten. Ein proaktiver Leasinggeber<br />
geht hier zum richtigen Zeitpunkt auf <strong>de</strong>n<br />
Leasingnehmer zu. Ein guter Fuhrparkspezialist<br />
sollte bei <strong>de</strong>n Anpassungsangeboten auch Alternativen<br />
aufzeigen, beispielsweise auf Basis <strong>de</strong>r<br />
tatsächlich beobachteten Kilometer die optimale<br />
Laufzeit errechnen <strong>und</strong> dann gegebenenfalls Vertragsverlängerungen<br />
anbieten.<br />
Unabhängig von diesen Tipps <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
ist die Vertragsanpassung aber auch nahezu<br />
überall <strong>de</strong>taillierter Vertragsbestandteil. In <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Passagen ist vorweg zumeist die<br />
maximal mögliche Gesamtlaufleistung, auf beispielsweise<br />
180.000 o<strong>de</strong>r 200.000 Kilometer begrenzt.<br />
Unterschiedlich ist die Berechtigung <strong>de</strong>s<br />
Leasinggebers o<strong>de</strong>r gar bei<strong>de</strong>r Parteien geregelt,<br />
<strong>de</strong>n Kilometer-Vertrag wegen erheblicher Übero<strong>de</strong>r<br />
Unterschreitung anzupassen. Das kann dann<br />
nach einer Abweichung um zehn, 20 Prozent o<strong>de</strong>r<br />
nach einer Abweichung von beispielsweise 10.000<br />
Kilometern geschehen <strong>und</strong> sich im Falle von Full<br />
Service-Leasing auch auf die Raten für Technik-,<br />
Reifen- <strong>und</strong> Tankkarten-Service beziehen.<br />
Schon diese Bandbreiten <strong>de</strong>r juristischen Regelungen<br />
im Einzelfall zu diesem Thema lassen also<br />
auch dringend <strong>de</strong>n Blick in <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Leasingvertrag<br />
angeraten erscheinen.