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Pflichten und Kontrolle - Flotte.de

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die gegebenenfalls bei einer rückwirken<strong>de</strong>n<br />

Anpassung auf eine höhere Fahrleistung anfallen<br />

wür<strong>de</strong>.“<br />

Die rechtzeitige Anpassung eines Leasingvertrages<br />

an die reale Kilometerleistung wird<br />

auch seitens Arval als „gut <strong>und</strong> gerechtfertigt“<br />

bestätigt. Der klare Vorteil liege eben<br />

darin, dass die Leasingraten stets korrekt <strong>und</strong><br />

überschaubar blieben <strong>und</strong> es so bei Vertragsen<strong>de</strong><br />

zu keinen Nach- o<strong>de</strong>r Rückzahlungen<br />

käme. „So wird ja auch <strong>de</strong>r große Pluspunkt<br />

beim Leasing,“ verweist Norbert Zumblick,<br />

Commercial Director <strong>de</strong>r ARVAL Deutschland<br />

GmbH, „die festen, berechenbaren Leasingraten,<br />

nicht in Frage gestellt.“<br />

Dabei sollte <strong>de</strong>r Leasingnehmer insbeson<strong>de</strong>re<br />

aber folgen<strong>de</strong> Punkte im Auge behalten:<br />

a) Bestimmte Vertragsbedingungen<br />

- Freigrenzen, innerhalb <strong>de</strong>rer Mehr- <strong>und</strong> Min<strong>de</strong>rkilometer<br />

kulanterweise nicht berechnet<br />

wer<strong>de</strong>n (normalerweise in <strong>de</strong>n AGB geregelt,<br />

bei Arval beispielsweise +/- 2.500 km)<br />

- Mehr- bzw. Min<strong>de</strong>rkilometersätze (normalerweise<br />

im einzelnen Leasingvertrag geregelt)<br />

- Grenze, ab <strong>de</strong>r Vertragsanpassung vom Leasingnehmer<br />

wie auch vom Leasinggeber verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n kann (jeweils nach AGB)<br />

- Eventuelle Bearbeitungsgebühren für Vertragsanpassungen<br />

- Gegebenenfalls ist die Laufleistungskontrolle (Ausreißerreports)<br />

ohne Berechnung inklusive<br />

b) Service <strong>de</strong>s Leasinggebers<br />

- Ein Full Service-Dienstleister sollte transparent agieren<br />

<strong>und</strong> Reports über Kilometer-Abweichungen liefern<br />

können sowie <strong>de</strong>n Leasingnehmer „proaktiv“ auf<br />

die Notwendigkeit von Vertragsanpassungen aufmerksam<br />

machen (ist in <strong>de</strong>r Branche weitestgehend Standard,<br />

Red.).<br />

- Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Erfassung<br />

<strong>de</strong>s Kilometer-Stan<strong>de</strong>s. Dies kann auf zwei Arten geschehen:<br />

Zum einen beim Tanken (hier ist man aber<br />

auf die korrekte Kilometereingabe <strong>de</strong>s Fahrers angewiesen).<br />

Eine Full Service-Leasinggesellschaft, die<br />

auch das Kraftstoffmanagement übernommen hat,<br />

erhält die Daten mit <strong>de</strong>n Tankrechnungen <strong>und</strong> sollte<br />

dies auswerten können. Die zweite Möglichkeit ist die<br />

Abfrage durch <strong>de</strong>n Leasingnehmer <strong>und</strong> die Mitteilung<br />

<strong>de</strong>r Daten an <strong>de</strong>n Leasinggeber. In diesem Fall kann<br />

<strong>de</strong>r Leasingnehmer auch ein proaktives Verhalten seines<br />

Dienstleisters erwarten, das heißt, eine kostenlose<br />

Laufleistungskontrolle.<br />

- Vertragsanpassungen machen allerdings erst nach<br />

zwölf Monaten Laufzeit Sinn – dann können sie aber<br />

praktisch zu je<strong>de</strong>m Zeitpunkt vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wur<strong>de</strong> das Fahrzeug während <strong>de</strong>r Laufzeit einem an<strong>de</strong>ren<br />

Fahrer o<strong>de</strong>r Einsatzgebiet zugeteilt, ist eine An-<br />

Leasing 35<br />

passung oft angebracht. Es kann aber im Einzelfall<br />

auch sinnvoll sein, erst die Laufleistungsentwicklung<br />

abzuwarten. Ein proaktiver Leasinggeber<br />

geht hier zum richtigen Zeitpunkt auf <strong>de</strong>n<br />

Leasingnehmer zu. Ein guter Fuhrparkspezialist<br />

sollte bei <strong>de</strong>n Anpassungsangeboten auch Alternativen<br />

aufzeigen, beispielsweise auf Basis <strong>de</strong>r<br />

tatsächlich beobachteten Kilometer die optimale<br />

Laufzeit errechnen <strong>und</strong> dann gegebenenfalls Vertragsverlängerungen<br />

anbieten.<br />

Unabhängig von diesen Tipps <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

ist die Vertragsanpassung aber auch nahezu<br />

überall <strong>de</strong>taillierter Vertragsbestandteil. In <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Passagen ist vorweg zumeist die<br />

maximal mögliche Gesamtlaufleistung, auf beispielsweise<br />

180.000 o<strong>de</strong>r 200.000 Kilometer begrenzt.<br />

Unterschiedlich ist die Berechtigung <strong>de</strong>s<br />

Leasinggebers o<strong>de</strong>r gar bei<strong>de</strong>r Parteien geregelt,<br />

<strong>de</strong>n Kilometer-Vertrag wegen erheblicher Übero<strong>de</strong>r<br />

Unterschreitung anzupassen. Das kann dann<br />

nach einer Abweichung um zehn, 20 Prozent o<strong>de</strong>r<br />

nach einer Abweichung von beispielsweise 10.000<br />

Kilometern geschehen <strong>und</strong> sich im Falle von Full<br />

Service-Leasing auch auf die Raten für Technik-,<br />

Reifen- <strong>und</strong> Tankkarten-Service beziehen.<br />

Schon diese Bandbreiten <strong>de</strong>r juristischen Regelungen<br />

im Einzelfall zu diesem Thema lassen also<br />

auch dringend <strong>de</strong>n Blick in <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Leasingvertrag<br />

angeraten erscheinen.

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