Pflichten und Kontrolle - Flotte.de
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Recht 69<br />
Führerscheinkontrolle<br />
&Fuhrparkverantwortliche haben es <strong>de</strong>rzeit schwer, <strong>de</strong>n Überblick<br />
zu behalten, wenn sie Führerscheinkontrollen durchführen. Denn<br />
neben <strong>de</strong>utschen Führerscheinen sind häufig auch ausländische<br />
Führerscheine zu kontrollieren. Dies ist angesichts <strong>de</strong>r Freiheiten<br />
für Arbeitnehmer in <strong>de</strong>r Europäischen Union eigentlich nichts<br />
Außergewöhnliches. Allerdings gibt es auch die Fälle <strong>de</strong>r sogenannten<br />
„Führerscheintouristen“, die sich häufig nach gerichtlich<br />
abgeurteilten Trunkenheitsfahrten eine ausländische Fahrerlaubnis<br />
besorgen, weil ihnen eine <strong>de</strong>utsche Fahrerlaubnis wegen<br />
Verweigerung o<strong>de</strong>r Nichtbestehen <strong>de</strong>r medizinischpsychologischen<br />
Untersuchung nicht erteilt wird.<br />
Abgesehen von <strong>de</strong>n ohnehin bei <strong>de</strong>r <strong>Kontrolle</strong> ausländischer Fahrerlaubnisse<br />
bestehen<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten müssen Fuhrparkleiter<br />
auch wissen, wie sie mit „Führerscheintouristen“ umzugehen<br />
haben. In letzter Zeit häufen sich die Gerichtsentscheidungen<br />
zum Thema Führerscheintourismus. Dass sich dabei die Entscheidungen<br />
auch noch im Ergebnis teils wi<strong>de</strong>rsprechen, macht es für<br />
<strong>de</strong>n Fuhrparkleiter nicht einfacher. Daher sollte <strong>de</strong>r Fuhrparkverantwortliche<br />
schon im eigenen Interesse ein beson<strong>de</strong>res Augenmerk<br />
auf die Führerscheinkontrolle legen, <strong>de</strong>nn das Anordnen<br />
o<strong>de</strong>r Zulassen <strong>de</strong>s Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis kann<br />
zugleich für ihn straf- <strong>und</strong> ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen<br />
haben. Dennoch wird die Führerscheinkontrolle in <strong>de</strong>r<br />
Praxis vielfach recht lax gehandhabt, wenn sie überhaupt statt-<br />
Führerscheintourismus<br />
fin<strong>de</strong>t. Der Beitrag zeigt daher, was bei <strong>de</strong>r Führerscheinkontrolle<br />
zu beachten ist <strong>und</strong> gibt praktische Hinweise<br />
zum Umgang mit <strong>de</strong>n Führerscheintouristen.<br />
Pflicht <strong>de</strong>s Unternehmens als Fahrzeughalter zur Führerscheinkontrolle<br />
Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle trifft in erster Li-<br />
Hinweise für <strong>de</strong>n<br />
nie <strong>de</strong>n Halter. Nach <strong>de</strong>r ständigen Rechtsprechung <strong>de</strong>s<br />
B<strong>und</strong>esgerichtshofes ist Halter eines Fahrzeuges, wer das<br />
Umgang mit Inha-<br />
Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat <strong>und</strong><br />
die entsprechen<strong>de</strong> Verfügungsgewalt hierüber besitzt<br />
bern ausländischer<br />
Führerscheine<br />
(vgl. BGH, VersR 1992, S. 437). Das wichtigste Merkmal<br />
<strong>de</strong>r Haltereigenschaft ist die Verfügungsgewalt, die bei<br />
nicht nur vorübergehen<strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>s Fahrzeuges<br />
im eigenen Interesse gegeben ist <strong>und</strong> die davon abhängig<br />
ist, wer über <strong>de</strong>n Kraftfahrzeugeinsatz bestimmen<br />
kann. Wer also Anlass, Ziel <strong>und</strong> Zeit <strong>de</strong>r Fahrten selbst<br />
bestimmen kann, ist Halter – <strong>und</strong> das sogar dann, wenn<br />
eine dritte Person die fixen Kosten für <strong>de</strong>n Fahrzeugunterhalt<br />
trägt. Ohne Be<strong>de</strong>utung für die Haltereigenschaft<br />
ist daher auch die Frage <strong>de</strong>r straßenverkehrsrechtlichen<br />
Zulassung o<strong>de</strong>r gar das Eigentum; bei<strong>de</strong>s können aber<br />
wichtige Indizien sein, wenn es um die Klärung <strong>de</strong>r Haltereigenschaft<br />
geht. Ansonsten ist natürlich die Kostentragung<br />
von Fixkosten wie beispielsweise von Spritkos-<br />
<strong>Flotte</strong>nmanagement 3/2007