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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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<strong>Welterbe</strong> in der Schweiz I 175<br />

auch eine bessere Einbindung des Tourismus gewünscht hätte. 8) Die Schweiz,<br />

welche juristisch bloß zwischen Objekten von kommunaler, regionaler oder<br />

nationaler Bedeutung unterscheidet, müsste längst der Sonderkategorie der<br />

<strong>Welterbe</strong>stätten Rechnung tragen. 9) Das Bundesgesetz über den Natur- und<br />

Heimatschutz kennt in seiner heutigen Form keine derartige Bestimmung.<br />

Schließlich noch eine Bemerkung zur periodischen Berichterstattung (periodic<br />

reporting). Jeder Vertragsstaat ist verpfl ichtet, der <strong>UNESCO</strong> regelmäßig<br />

über die Umsetzung der Konvention und den Zustand der <strong>Welterbe</strong>stätten<br />

auf seinem Territorium zu berichten. In der Schweiz werden bisher beide<br />

Teile dieser Aufgabe vom Bundesamt für Kultur wahrgenommen. Einerseits<br />

könnte bereits durch eine etwas weniger auf Administratives und Statistisches<br />

ausgerichtete Fragestellung inhaltliche Substanz der regelmäßigen Berichterstattung<br />

gewonnen werden. Anderseits wäre eine breitere Abstützung<br />

auf ein Netzwerk unabhängiger internationaler Experten – wie sie ICOMOS<br />

und IUCN bereithalten – hilfreich, weil dadurch auch ein besserer fachlicher<br />

Austausch und gegenseitige Anregungen möglich würden. 10) Dem Gedanken,<br />

dass <strong>Welterbe</strong> unser gemeinsames Gut ist, könnte dadurch besser nachgelebt<br />

werden, weil wir uns über Landesgrenzen hinweg gegenseitig über<br />

den Zustand der <strong>Welterbe</strong>stätten austauschen würden.<br />

8) Gemeinsame Vorschläge vom 29. Mai 2007 zur Lübecker Erklärung der Präsidien der<br />

Eidg. Kommission für Denkmalpflege und von ICOMOS Schweiz: »(states parties)<br />

to take their proper responsibility and increase their financial support for the maintenance<br />

and conservation of World Heritage Sites« bzw. »(World Heritage Sites) to<br />

develop models for a substantial contribution of tourism to the conservation-costs of<br />

World Heritage Sites and to realize them.«<br />

9) Dies müsste sich auch finanziell auswirken. Stattdessen hat der Bund seine im Bereich<br />

von Denkmalpflege, Heimatschutz und Archäologie insgesamt eingesetzten Mittel<br />

von rund 60 Millionen CHF seit den späten 1980er Jahren auf heute gerade noch ein<br />

Drittel gesenkt, während in derselben Zeitspanne seine Gesamtausgaben sich von<br />

rund 25 Milliarden CHF mehr als verdoppelten.<br />

10) Wir haben dies in Vorschlägen zur Lübecker Erklärung festgehalten, welche – allerdings<br />

ohne die Nennung von ICOMOS – als allgemeine Vorschläge in Art. 3 eingeflossen<br />

sind: »(<strong>UNESCO</strong>) to enlarge the ‚periodic reporting‘ from a merely administrative<br />

and statistic inquiry to an effective controlling with international experts in order<br />

to ensure the correct preservation of World Heritage« und »to ensure the scientific<br />

and practical exchange between the persons responsible for World Heritage Sites in<br />

creating a network of consultants together with ICOMOS.«

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