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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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triebenen Produkts hinsichtlich der in ihren Hoheitsgebieten gelegenen Güter zu<br />

genehmigen.<br />

b) Vertragsstaaten, in denen das Emblem rechtlich geschützt ist, müssen diese Verwendungen<br />

überprüfen.<br />

c) Anderen Vertragsstaaten steht es frei, vorgeschlagene Verwendungen selbst zu prüfen<br />

oder solche Vorschläge an das Sekretariat weiterzuleiten. Die Vertragsstaaten<br />

sind dafür verantwortlich, eine zuständige staatliche Behörde zu benennen und das<br />

Sekretariat in Kenntnis zu setzen, ob sie vorgeschlagene Verwendungen prüfen oder<br />

Verwendungen als unzulässig defi nieren wollen. Das Sekretariat führt eine Liste der<br />

zuständigen staatlichen Behörden.

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