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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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266<br />

Art der internationalen<br />

Unterstützung<br />

Unterstützung für die<br />

Erhaltung und Verwaltung<br />

(einschließlich<br />

Unterstützung für<br />

Ausbildung und Forschung,<br />

technische Zusammen arbeit<br />

sowie für Bildungs-,<br />

Informations- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit)<br />

Zweck<br />

iv) Anträge auf Unterstützung für Ausbildung und Forschung<br />

und auf technische Zusammenarbeit für <strong>Welterbe</strong>güter.<br />

Anträgen von Vertragsstaaten, deren Erbe nicht oder unterdurchschnittlich<br />

in der Liste des Erbes der Welt vertreten ist,<br />

wird bei der vorbereitenden Unterstützung Vorrang eingeräumt.<br />

Diese Unterstützung kann beantragt werden für<br />

i) die Ausbildung von Personal und Experten aller Ebenen<br />

auf dem Gebiet der Erfassung, Überwachung, Erhaltung,<br />

Verwaltung und Präsentation des <strong>Welterbe</strong>s mit einem<br />

Schwerpunkt auf der Ausbildung von Gruppen;<br />

ii) wissenschaftliche Forschung, die den <strong>Welterbe</strong>gütern<br />

zugute kommt;<br />

iii) Studien zu den wissenschaftlichen und technischen Problemen<br />

der Erhaltung, der Verwaltung und der Präsentation<br />

von <strong>Welterbe</strong>gütern.<br />

Anmerkung: Anträge auf Unterstützung von Ausbildungsgängen<br />

der <strong>UNESCO</strong> für Einzelpersonen sollten unter Verwendung<br />

des Standardformblatts »Antrag auf Stipendium«, das<br />

beim Sekretariat erhältlich ist, gestellt werden.<br />

iv) die Bereitstellung von Sachverständigen, Technikern und<br />

Facharbeitern für die Erhaltung, die Verwaltung und die<br />

Präsentation von in die Liste des gefährdeten Erbes der<br />

Welt und in die Liste des Erbes der Welt eingetragenen<br />

Gütern;<br />

v) die Lieferung von Ausrüstungsgegenständen, die der Vertragsstaat<br />

für die Erhaltung, Verwaltung und Präsentation<br />

von in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt und in die<br />

Liste des Erbes der Welt eingetragenen Gütern benötigt;<br />

vi) Darlehen mit niedrigem Zinssatz oder zinslose Darlehen<br />

für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung,<br />

Verwaltung und Präsentation von in die Liste des gefährdeten<br />

Erbes der Welt und in die Liste des Erbes der Welt<br />

eingetragenen Gütern, die langfristig zurückgezahlt werden<br />

können;

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