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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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VII.F. Verfahren und Form<br />

242. Alle Vertragsstaaten, die Anträge auf internationale Unterstützung vorlegen, werden<br />

ermutigt, während der Erarbeitung des Konzepts, der Planung und Erstellung jedes Antrags<br />

das Sekretariat und die beratenden Gremien zu Rate zu ziehen. Zur Erleichterung<br />

der Arbeit der Vertragsstaaten können auf Anfrage Beispiele erfolgreicher Anträge auf<br />

internationale Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.<br />

243. Der Vordruck für den Antrag auf internationale Unterstützung fi ndet sich in Anlage 8;<br />

die Arten, Beträge und die Antragsfristen sowie die für die Bewilligung zuständigen<br />

Stellen sind in der Tabelle in Kapitel VII.E. dargestellt.<br />

244. Der Antrag sollte ordnungsgemäß unterzeichnet in englischer oder französischer Sprache<br />

eingereicht und von der Nationalen <strong>UNESCO</strong>-Kommission, der Ständigen Vertretung<br />

des Vertragsstaats bei der <strong>UNESCO</strong> und/oder dem zuständigen Ministerium an<br />

folgende Adresse weitergeleitet werden:<br />

<strong>UNESCO</strong> World Heritage Centre<br />

7, place de Fontenoy<br />

75352 Paris 07 SP<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 (0) 1 4568 1276<br />

Fax: +33 (0) 1 4568 5570<br />

E-Mail: wh-intassistance@unesco.org<br />

245. Anträge auf internationale Unterstützung können von dem Vertragsstaat per elektronischer<br />

Mail vorgelegt werden, müssen jedoch von einem ordnungsgemäß unterzeichneten<br />

Papierexemplar begleitet sein oder unter Verwendung des online-Formulars auf der<br />

Website des <strong>Welterbe</strong>zentrums unter der Adresse http://whc.unesco.org elektronisch<br />

gestellt werden.<br />

246. Es ist wichtig, dass alle in dem Antragsformblatt verlangten Angaben gemacht<br />

werden. Falls zweckmäßig oder erforderlich, können Anträgen zusätzliche Informationen,<br />

Berichte etc. beigefügt werden.<br />

VII.G. Evaluierung und Bewilligung von Anträgen<br />

auf internationale Unterstützung<br />

247. Sofern ein von einem Vertragsstaat eingereichter Antrag auf Unterstützung vollständig<br />

ist, bearbeitet das Sekretariat, unterstützt von den beratenden Gremien, Anträge auf<br />

mehr als 5.000 US-Dollar so zeitnah wie möglich nach folgendem Verfahren:

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