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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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Richtlinien I 249<br />

d) für das Gut ist Unterstützung nach dem Übereinkommen beantragt worden; das<br />

Komitee ist der Auffassung, dass seine Unterstützung in bestimmten Fällen am<br />

zweckmäßigsten auf Mitteilungen über seine Besorgnis, darunter die Mitteilung<br />

über die Eintragung eines Gutes in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt,<br />

beschränkt werden kann und dass solche Unterstützung von jedem Mitglied des<br />

Komitees oder vom Sekretariat beantragt werden kann.<br />

Kriterien für die Eintragung von Gütern in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt<br />

178. Ein <strong>Welterbe</strong>gut im Sinne der Artikel 1 und 2 des Übereinkommens kann vom Komitee<br />

in die Liste des gefährdeten Erbes der Welt eingetragen werden, wenn es feststellt, dass<br />

der Zustand des Gutes mindestens einem der Kriterien in einem der beiden folgenden<br />

Fälle entspricht.<br />

179. Im Fall von Kulturgütern:<br />

a) FESTGESTELLTE GEFAHR – Das Gut ist einer spezifi schen und erwiesenen<br />

unmittelbaren Gefahr ausgesetzt, z. B.<br />

i) einem schwerwiegenden Verfall des Materials;<br />

ii) einem schwerwiegenden Verfall der Struktur und/oder der Ornamente;<br />

iii) einer schweren Beeinträchtigung der architektonischen oder städtebaulichen<br />

Geschlossenheit;<br />

iv) einer schweren Beeinträchtigung eines städtischen oder ländlichen Bereichs<br />

oder der natürlichen Umwelt;<br />

v) einem wesentlichen Verlust an geschichtlicher Echtheit;<br />

vi) einem beträchtlichen Verlust an kultureller Bedeutung.<br />

b) MÖGLICHE GEFAHR – Das Gut ist von Gefahren bedroht, die schädliche<br />

Auswirkungen auf seine charakteristischen Eigenschaften haben könnten. Solche<br />

Gefahren sind z. B.<br />

i) Eine Änderung der Rechtsstellung des Gutes, die den Grad seines Schutzes<br />

verringert;<br />

ii) Fehlen einer Erhaltungspolitik;<br />

iii) drohende Auswirkungen von regionalen Entwicklungsprojekten;<br />

iv) drohende Auswirkungen der Stadtplanung;<br />

v) Ausbruch oder Gefahr eines bewaffneten Konfl ikts;<br />

vi) allmähliche Veränderungen aufgrund geologischer, klimatischer oder sonstiger<br />

Umweltfaktoren.

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