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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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staat sollte informiert werden, wenn die Informationen nach Ablauf der Frist eingetroffen<br />

sind und bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Diese Frist<br />

sollte streng eingehalten werden; 62)<br />

i) gegebenenfalls eine Begründung ihrer Auffassungen in Form einer Liste der verwendeten<br />

Literatur enthalten.<br />

149. Die beratenden Gremien werden aufgefordert, den Vertragsstaaten bis zum 31. Januar<br />

eines Jahres alle abschließenden Fragen oder den Bedarf an zusätzlichen Informationen,<br />

die sie nach der Prüfung der Unterlagen für ihre Beurteilung haben, zu übermitteln.<br />

63)<br />

150. Die betroffenen Vertragsstaaten werden aufgefordert, spätestens zwei Werktage vor<br />

Beginn der Tagung des Komitees dem Vorsitzenden ein Schreiben mit Kopien für die<br />

beratenden Gremien zu übersenden, in dem die sachlichen Fehler, die sie möglicherweise<br />

in der Beurteilung ihrer Anmeldung durch die beratenden Gremien festgestellt<br />

haben, aufgeführt werden. Dieses Schreiben wird in den Arbeitssprachen an die Mitglieder<br />

des Komitees verteilt und kann von dem Vorsitzenden nach der Vorstellung der<br />

Beurteilung verlesen werden. 64)<br />

151. Die Empfehlungen von ICOMOS und IUCN lassen sich in drei Kategorien aufteilen:<br />

a) Güter, die vorbehaltlos zur Eintragung empfohlen werden;<br />

b) Güter, die nicht zur Eintragung empfohlen werden;<br />

c) Anmeldungen, deren Aufschiebung oder Zurückverweisung empfohlen wird.<br />

III.F. Rücknahme von Anmeldungen<br />

152. Jeder Vertragsstaat kann eine Anmeldung, die er vorgelegt hat, zu jedem beliebigen<br />

Zeitpunkt vor der Tagung des Komitees, auf der sie zur Prüfung ansteht, zurücknehmen.<br />

Der Vertragsstaat sollte das Sekretariat schriftlich über seine Absicht unterrichten,<br />

die Anmeldung zurückzunehmen. Wenn der Vertragsstaat dies wünscht, kann er<br />

erneut eine Anmeldung für das Gut einreichen, die dann als Neuanmeldung nach den<br />

unter Nummer 168 festgelegten Verfahren und dem dort festgelegten Zeitplan geprüft<br />

wird.<br />

62) Beschluss 30 COM 13.13<br />

63) Beschluss 7 EXT.COM 4B.1<br />

64) Beschluss 7 EXT.COM 4B.1

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