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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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9. Unterschrift im Namen des Vertragsstaats<br />

Die Anmeldung ist mit der Originalunterschrift des Beamten abzuschließen, der<br />

ermächtigt ist, im Namen des Vertragsstaats zu unterzeichnen.<br />

10. Anzahl der erforderlichen Papierexemplare<br />

Anmeldungen von Kulturgütern (ohne Kulturlandschaften): 2 Exemplare<br />

Anmeldungen von Naturgütern: 3 Exemplare<br />

Anmeldungen von gemischten Gütern und Kulturlandschaften: 4 Exemplare<br />

11. Papierformat und elektronische Form<br />

Anmeldungen sind auf DIN-A4-Papier (oder »Briefformat«) und in elektronischer<br />

Form (Diskette oder CD-ROM) einzureichen. Mindestens ein Papierexemplar ist als<br />

Lose-Blatt-Exemplar an Stelle eines gebundenen Exemplars einzureichen, um das<br />

Fotokopieren zu erleichtern.<br />

12. Übermittlung<br />

Die Vertragsstaaten legen die ordnungsgemäß unterzeichnete Anmeldung in englischer<br />

oder französischer Sprache folgender Stelle vor:<br />

<strong>UNESCO</strong> World Heritage Centre<br />

7, place de Fontenoy<br />

75352 Paris 07 SP<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 (0) 1 4568 1136<br />

Fax: +33 (0) 1 4568 5570<br />

E-Mail: wh-nominations@unesco.org<br />

133. Das Sekretariat behält alle mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen (Karten,<br />

Pläne, fotografi sches Material etc.) ein.<br />

III.C. Erfordernisse für die Anmeldung verschiedener Arten von<br />

Gütern<br />

Grenzüberschreitende Güter<br />

134. Ein angemeldetes Gut kann<br />

a) sich in dem Hoheitsgebiet eines einzigen Vertragsstaats befi nden oder

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