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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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<strong>Welterbe</strong>-Büro<br />

Das <strong>Welterbe</strong>komitee setzt ein Büro ein, das während der Tagungen des Komitees<br />

nach Bedarf zusammentritt und dessen Entscheidungen vorbereitet.<br />

Das <strong>Welterbe</strong>-Büro besteht aus sieben jährlich gewählten Vertretern des<br />

<strong>Welterbe</strong>komitees (Vorsitzender, fünf Vize-Vorsitzende, Berichterstatter).<br />

Zur Zusammensetzung des <strong>Welterbe</strong>-Büros siehe:<br />

http://whc.unesco.org/en/bureau<br />

<strong>Welterbe</strong>zentrum<br />

Das <strong>Welterbe</strong>zentrum (World Heritage Centre) wurde 1992 eingerichtet. Es<br />

ist Zentrum und Koordinationsstelle der <strong>UNESCO</strong> für alle <strong>Welterbe</strong>-Angelegenheiten.<br />

Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der jährlichen Sitzungen des<br />

<strong>Welterbe</strong>komitees und dessen Büro, die Beratung der Vertragsstaaten bei der<br />

Vorbereitung ihrer Nominierungen für die <strong>Welterbe</strong>liste und die Organisation<br />

internationaler Hilfe aus dem <strong>Welterbe</strong>fonds. Es koordiniert die Berichterstattung<br />

und die Sofortmaßnahmen, die im Falle einer Bedrohung einer <strong>Welterbe</strong>stätte<br />

ergriffen werden. Es veranstaltet Seminare und Workshops, leistet<br />

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und entwickelt Unterrichtsmaterialien<br />

zum <strong>Welterbe</strong>, um das Interesse Jugendlicher für das Kulturerbe zu wecken.<br />

Gründungsdirektor (1992 bis 1999) war der Deutsche Bernd von Droste zu<br />

Hülshoff. Seit 2000 ist der Italiener Francesco Bandarin Direktor des <strong>Welterbe</strong>zentrums.<br />

http://whc.unesco.org<br />

Vertragsstaaten der <strong>Welterbe</strong>konvention<br />

Bisher haben 185 Staaten das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und<br />

Naturerbes der Welt unterzeichnet (Stand: Dezember 2008). Es ist Sache jedes<br />

Vertragsstaats, die in seinem Hoheitsgebiet befi ndlichen Natur- und Kulturdenkmäler<br />

zu erfassen und zu bestimmen, die nach seinem Ermessen den<br />

Kriterien der <strong>Welterbe</strong>konvention gerecht werden, und sie für die Aufnahme<br />

in die <strong>Welterbe</strong>liste vorzuschlagen. Mit der Einschreibung in die <strong>UNESCO</strong>-<br />

Liste sind eine Reihe von Verpfl ichtungen verbunden. Insbesondere erkennt

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