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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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208<br />

wurde. Der Generaldirektor ernannte den Direktor des <strong>Welterbe</strong>zentrums zum Sekretär<br />

des Komitees. Das Sekretariat unterstützt die Vertragsstaaten und die beratenden Gremien<br />

und arbeitet mit ihnen zusammen. Das Sekretariat arbeitet ferner eng mit anderen<br />

Sektoren und Büros der <strong>UNESCO</strong> zusammen. 28)<br />

28. Die Hauptaufgaben des Sekretariats sind<br />

a) die Organisation der Sitzungen der Generalversammlung und des Komitees; 29)<br />

b) die Durchführung der Beschlüsse des Komitees für das Erbe der Welt und der<br />

Resolutionen der Generalversammlung sowie die Berichterstattung gegenüber<br />

diesen Gremien über ihre Umsetzung; 30)<br />

c) Entgegennahme, Registrierung, Überprüfung auf Vollständigkeit, Archivierung und<br />

Übermittlung der Anmeldungen für die Liste des Erbes der Welt an die zuständigen<br />

beratenden Gremien;<br />

d) die Koordinierung der Studien und Maßnahmen, die Teil der Globalen Strategie für<br />

eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Liste des Erbes der Welt sind;<br />

e) die Organisation der regelmäßigen Berichterstattung und die Koordinierung der<br />

_reaktiven Überwachung;<br />

f) die Koordinierung der internationalen Unterstützung;<br />

g) die Mobilisierung externer Mittel für die Erhaltung und Verwaltung von <strong>Welterbe</strong>gütern;<br />

h) die Unterstützung der Vertragsstaaten bei der Durchführung der Programme und<br />

Projekte des Komitees;<br />

i) die Förderung des <strong>Welterbe</strong>s und des Übereinkommens durch die Verbreitung von<br />

Informationen an die Vertragsstaaten, die beratenden Gremien und die Öffentlichkeit.<br />

29. Diese Maßnahmen folgen den Beschlüssen und Strategischen Zielen des Komitees<br />

sowie den Resolutionen der Generalversammlung der Vertragsstaaten und werden in<br />

enger Zusammenarbeit mit den beratenden Gremien durchgeführt.<br />

I.G. Beratende Gremien des Komitees für das Erbe der Welt<br />

30. Die beratenden Gremien des Komitees für das Erbe der Welt sind ICCROM (Internationale<br />

Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut), ICOMOS<br />

28) Artikel 14 des <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommens. Regel 43 der Geschäftsordnung des Komitees für das<br />

Erbe der Welt. Rundschreiben 16 vom 21. Oktober 2003 http://whc.unesco.org/circs/circ03-16e.pdf<br />

29) Artikel 14 (2) des <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommens.<br />

30) Artikel 14 (2) des <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommens und Budapester Erklärung zum <strong>Welterbe</strong> (2002).

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