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Welterbe-Manual - UNESCO Deutschland

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VI. Förderung der Unterstützung<br />

für das <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommen<br />

VI.A. Ziele 70)<br />

257<br />

211. Ziel ist es,<br />

a) den Aufbau von Kapazitäten und die Forschung zu fördern;<br />

b) bei der Öffentlichkeit Bewusstsein, Verständnis und Achtung für die Notwendigkeit,<br />

das Kultur- und Naturerbe zu erhalten, zu stärken;<br />

c) die Funktion des <strong>Welterbe</strong>s im öffentlichen Leben zu stärken; 71)<br />

d) die Beteiligung der lokalen und nationalen Bevölkerung am Schutz und der Erhaltung<br />

des Erbes zu verstärken.<br />

VI.B. Aufbau von Kapazitäten und Forschung<br />

212. Das Komitee bemüht sich, den Aufbau von Kapazitäten in den Vertragsstaaten in Übereinstimmung<br />

mit seinen Strategischen Zielen zu fördern. 72)<br />

Die Globale Ausbildungsstrategie<br />

213. Das Komitee hat in Anerkennung des hohen Niveaus an Fähigkeiten und des multidisziplinären<br />

Ansatzes, die für den Schutz, die Erhaltung und die Präsentation des<br />

<strong>Welterbe</strong>s erforderlich sind, eine Globale Ausbildungsstrategie für das Weltkultur- und<br />

Weltnaturerbe angenommen. Das vorrangige Ziel der Globalen Ausbildungsstrategie<br />

ist es sicherzustellen, dass bei einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure die notwendigen<br />

Fähigkeiten entwickelt werden, um eine bessere Durchführung des Übereinkommens<br />

zu ermöglichen. Um Überschneidungen zu vermeiden und die Strategie wirksam<br />

umzusetzen, wird das Komitee dafür sorgen, dass sie mit anderen Initiativen wie<br />

der Globalen Strategie für eine ausgewogene und repräsentative Liste des <strong>Welterbe</strong>s<br />

und der regelmäßige Berichterstattung eng verknüpft wird. Das Komitee wird jährlich<br />

einschlägige Ausbildungsfragen prüfen, den Ausbildungsbedarf beurteilen, jährliche<br />

Berichte zu Ausbildungsinitiativen überprüfen und Empfehlungen für künftige Ausbildungsinitiativen<br />

abgeben. 73)<br />

70) Artikel 27 des <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommens<br />

71) Artikel 5 Buchstabe a des <strong>Welterbe</strong>-Übereinkommens<br />

72) Budapester Erklärung zum <strong>Welterbe</strong> (2002)<br />

73) Globale Ausbildungsstrategie für Weltkultur- und Weltnaturerbe, angenommen vom Komitee für<br />

das Erbe der Welt auf seiner 25. Tagung (Helsinki, Finnland, 2001) (siehe ANLAGE X des Dokuments<br />

WHC-01/CONF.208/24).

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