Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Zusammenfassung <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 10 -<br />
(Assistent) R. Kottmann<br />
der Mensch zum aber noch keine Judikative § Theorie der volonté<br />
„natürlichen Gesetz“ § Mögliche Staatsformen: générale und der volonté<br />
(„law of nature“), bspw. Demokratie, Aristokratie, de tous<br />
„pacta sunt servanda“; nur unverbindliche<br />
Richt- linie für den Souverän<br />
§ Unterwerfung fällt nur dahin, wenn der<br />
Staat den Frieden nicht mehr garantieren<br />
kann<br />
Monarchie<br />
§ Glaubensfreiheit, Toleranz § derogatorische<br />
Kraft des<br />
Naturrechts; bei langan-<br />
dauernden, schweren Ver-<br />
letzungen der natürlichen<br />
Gesetze Widerstandsrecht<br />
Absolutismus Liberalismus Theorie der<br />
Volkssouveränität<br />
Erläuterungen § Urzustand und Gesell- § Locke nahm an, dass der § stark idealisierende<br />
schaftsvertrag sind fiktiv Naturzustand tatsächlich Darstellung historischer<br />
(Was wäre, wenn es bestanden hat und in Teilen Entwicklungsstufen<br />
keinen Staat gäbe?); Amerikas damals noch § Entwurf eines utopischen<br />
real sind aber Hobbes’ bestand Idealbilds der Demokratie<br />
Bürgerkriegserfahrungen § starker Einfluss auf die (eignet sich nicht für<br />
§ Staat ist weder gottgege- ben noch eine natürliche<br />
Seinsordnung, sondern beruht auf Vereinbarung<br />
amerikanische Unabhängig- keitserklärung<br />
grössere Staaten)<br />
Kritik und § noch sehr einfaches, § Entwurf eines „Nacht- § nur politische Rechte,<br />
Aktualitäts- „extremes“ Modell wächterstaats“: Fehlen keine Freiheitsrechte<br />
bezug § Analogie: Übertragung sozialstaatlicher Elemente § Gefahr einer „totalitären<br />
nationaler Kompetenzen (die sog. „soziale Frage“ wird Demokratie“<br />
zwecks Friedenssiche- mit der Industrialisierung im § Demokratie- versus<br />
rung an supranationale 19. Jahrhundert aktuell) Rechtsstaatsprinzip (Art.<br />
<strong>Organisationen</strong> 190 BV, BGE 129 I 232)