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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 48 -<br />

13<br />

14<br />

(Assistent)<br />

Finanzreferendum - Unterscheidung von<br />

neuen und gebundenen Ausgaben<br />

Gebundene Ausgaben<br />

• durch Rechtsatz prinzipiell und dem Umfang<br />

nach vorgeschrieben<br />

• zur Erfüllung der gesetzlich verordneten Verwaltungsaufgaben<br />

• Billigung durch Stimmberechtigte in Grunderlass<br />

Neue Ausgaben<br />

• Modalitäten, Umfang oder Zeitpunkt der Ausgabe<br />

liegt in der Handlungsfreiheit der entscheidenden<br />

Behörde<br />

gemeineidgenössisches Recht: Finanzreferendum.<br />

Das Bundesgericht entwirft Regeln für die Kantone und das, weil die Kantone nur sehr<br />

schwammige Regelungen dafür enthalten. Der Kanton kann davon abweichen. Wenn nicht,<br />

zählt die Vorgabe des Bundesgerichtes.<br />

Gebundene Ausgaben<br />

- kaum Probleme<br />

- oft umstritten<br />

- oft umstritten<br />

Es geht darum, dass der Stimmbürger über jede Ausgabe abstimmen kann. Entweder<br />

bei ERlass der Bestimmung oder dann wenn eine neue Ausgabe getätigt<br />

werden soll.<br />

Finanzreferendum KV LU<br />

§ 23 – Obligatorisches Referendum<br />

Den Stimmberechtigten ist zur Abstimmung vorzulegen:<br />

(...)<br />

b. Gesetze und Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen<br />

freibestimmbare Ausgaben für Vorhaben im Gesamtbetrag<br />

von mehr als 25 Millionen Franken bewilligt werden; bei<br />

wiederkehrenden Ausgaben ist vom Gesamtbetrag der<br />

einzelnen Betreffnisse auszugehen; ist dieser nicht feststellbar,<br />

ist der zehnfache Betrag einer Jahresausgabe<br />

massgebend.<br />

§ 24 – Fakultatives Referendum<br />

Den Stimmberechtigten sind auf Verlangen zur Abstimmung<br />

vorzulegen: (...)<br />

b. Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen freibestimmbare<br />

Ausgaben für Vorhaben von 3 bis 25 Millionen Franken<br />

bewilligt werden; (...)<br />

2. Teil: <strong>Übung</strong>sfälle<br />

Fallbeispiel 1 „Wollschweine“<br />

1. Kann der Verein „Pro Wollschwein Schweiz“ auf Bundesebene eine Initiative auf<br />

Erlass eines eidgenössischen Wollschweinhaltungsgesetzes lancieren?<br />

Nein, grundsätzlcih keinen direkten Erlass möglich. Keine Möglichkeit eine direkte Gesetzesinititaive<br />

bzw. Elass zu machen.<br />

Bei der Prüfung wie im Strafrecht:

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