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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 57 -<br />

(Assistent)<br />

bei Wahlen<br />

Erläuterungen, ausnahmeweise Richtigstellung, keine Empfehlung, keine Propaganda.<br />

Fallbeispiel 3: „Aussergrenz“<br />

Unterschied zwischen Abstimmungen und Wahlen hier kommt das<br />

Wahlprozedere zum Tragen keine Wahlpropaganda<br />

Total Stimmen: 8250 Stimmen<br />

Nein: 56.6 %<br />

Ja: 43.3 %<br />

Geldbetrag: 333'281.-<br />

1. Problematik<br />

2. Grundsatz<br />

3. Anwendung im Fall<br />

4. Rechtsfolgen<br />

Behördliche Aktivitäten bei<br />

Abstimmungen<br />

- Abstimmungserläuterungen:<br />

- Abstimmungsempfehlungen:<br />

- Abstimmungspropaganda: grundsätzlich<br />

NEIN, ausser:<br />

- Richtigstellungen<br />

- bei triftigen Gründen, wenn gesetzliche Grundlage<br />

und keine verwerflichen Mittel<br />

heimliche Geldzahlung wird als verwerfliches betrachtet.<br />

triftige Gründe:<br />

z.B. Es kann vorkommen, dass sich die Gemeinde weitergehend einbringen kann. Z.B.<br />

dann, wenn sie sagt, sie sei besonders betroffen. Z.B. durch Kantonale Abstimmung.<br />

wenn z.B. ein AKW in einer Gemeinde erstellt werden müsste.<br />

Dieser Text dreht sich ums Laufenthalt (Bern oder Basellandschaft). Gibt keinen triftigen<br />

Grund. Wenn aber eine Gemeinde in einer qualifizierten Weise betroffen ist,<br />

wäre sie befugt etwas weiter zu gehen.<br />

Hier geht es um die Intervention eines übergeordneten Gemeinwesens in ein<br />

untergeordnetes. Es geht um die Ablösung der Gemeinde. Die Gemeindeautonomie<br />

ist aber hier gegeben. Aus diesem Grund ist es unzulässig, ob sich der Kanton einmischt.<br />

Die Gemeinde kann autonom entscheiden.<br />

Der Kanton kann solche Beschlüsse nur kontrollieren, nicht jedoch selber in den<br />

Abstimmungskampf einzugreifen.<br />

Triftiger Grund<br />

Triftiger Grund vorhanden? Nein<br />

Gesetzliche Grundlage keine Grundlage Nein<br />

Keine verwerflichen Mittel keine demokratische Kontrolle (sie sind geeignet die demokratische<br />

Willensbildung zu beeinflussen) Nein

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