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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 24 -<br />

Gemeindeautonomie<br />

Lernziele<br />

(Assistent)<br />

<strong>Staatsrecht</strong>, Frau Ott, HS 2<br />

<strong>Übung</strong> 5 vom 07.11.07 (Woche 7)<br />

1. Wo wird die Gemeindeautonomie geschützt?<br />

2. Wie wird bei der Prüfung einer geltend gemachten Verletzung der Gemeindeautonomie<br />

vorgegangen?<br />

3. Was bedeutet relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit?<br />

Allgemeine Aussagen zum Thema<br />

Fragen<br />

Inwiefern bezieht sich das Bundesrecht auf die Gemeinden? Art. 50 BV. Die Gemeinden<br />

an und für sich sind nicht direkt durch die Bundesverfassung konstituiert. Jedoch<br />

indirekt über die Kantone.<br />

1. Welches Kriterium ist für die Bestimmung von Bestand und Umfang der<br />

Autonomie einer Gemeinde zentral?<br />

Besteht im genannten Fall „Gemeindeautonomie“?<br />

Die Gemeinde ist dann autonom, wenn sie in einem konkreten Fall<br />

durch das bundes- und kantonale Verfassungs- und Gesetzesrecht<br />

befugt ist, die Sache selbstständig zu regeln und es sich um ein<br />

erhebliches und gemeindefreiheitsbezogenes Problem geht.<br />

Nach Bundesrecht (Art. 32a Abs. 1. USG) sind die Kantone zuständig<br />

2. Ist die Gemeinde X im Bereich der Festlegung der Gebühren für die<br />

Entsorgung von Siedlungsabfällen autonom?<br />

Ja, sie hat rel. grossen Spielraum im Bereich der Regelung der Finanzierung (es ist<br />

eine Rechtssetzungsautonomiefrage). Die Gemeinde X verfügt über eine relativ<br />

erhebliche Entscheidungsfreiheit in diesem Bereich und die Entscheidungsfreiheit<br />

ist gemeindebezogen (bzw. muss es sein). Ist es das? Hat die Regelung etwas mit der<br />

Gemeinde zu tun?<br />

3. Wurde die Autonomie der Gemeinde X – sofern sie bei der Festlegung der<br />

Abfallgebühren Autonomie besitzt – durch die Anordnung der Regierung<br />

des Kantons Z, kosten- sowie verursachergerechte mengenmässige<br />

Gebühren (Sack- oder Containergebühren nach Volumen oder Gewicht des<br />

Abfalls) einzuführen, verletzt?<br />

Die Gemeinde x hat hier eine rel. erhebliche Gemeindefreiheit. Sie muss aber<br />

natürlich das Bundesrecht wahrnehmen und somit die Rechtssprechung bzw. die<br />

Finanzierungsmodelle beachten.

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