Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 24 -<br />
Gemeindeautonomie<br />
Lernziele<br />
(Assistent)<br />
<strong>Staatsrecht</strong>, Frau Ott, HS 2<br />
<strong>Übung</strong> 5 vom 07.11.07 (Woche 7)<br />
1. Wo wird die Gemeindeautonomie geschützt?<br />
2. Wie wird bei der Prüfung einer geltend gemachten Verletzung der Gemeindeautonomie<br />
vorgegangen?<br />
3. Was bedeutet relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit?<br />
Allgemeine Aussagen zum Thema<br />
Fragen<br />
Inwiefern bezieht sich das Bundesrecht auf die Gemeinden? Art. 50 BV. Die Gemeinden<br />
an und für sich sind nicht direkt durch die Bundesverfassung konstituiert. Jedoch<br />
indirekt über die Kantone.<br />
1. Welches Kriterium ist für die Bestimmung von Bestand und Umfang der<br />
Autonomie einer Gemeinde zentral?<br />
Besteht im genannten Fall „Gemeindeautonomie“?<br />
Die Gemeinde ist dann autonom, wenn sie in einem konkreten Fall<br />
durch das bundes- und kantonale Verfassungs- und Gesetzesrecht<br />
befugt ist, die Sache selbstständig zu regeln und es sich um ein<br />
erhebliches und gemeindefreiheitsbezogenes Problem geht.<br />
Nach Bundesrecht (Art. 32a Abs. 1. USG) sind die Kantone zuständig<br />
2. Ist die Gemeinde X im Bereich der Festlegung der Gebühren für die<br />
Entsorgung von Siedlungsabfällen autonom?<br />
Ja, sie hat rel. grossen Spielraum im Bereich der Regelung der Finanzierung (es ist<br />
eine Rechtssetzungsautonomiefrage). Die Gemeinde X verfügt über eine relativ<br />
erhebliche Entscheidungsfreiheit in diesem Bereich und die Entscheidungsfreiheit<br />
ist gemeindebezogen (bzw. muss es sein). Ist es das? Hat die Regelung etwas mit der<br />
Gemeinde zu tun?<br />
3. Wurde die Autonomie der Gemeinde X – sofern sie bei der Festlegung der<br />
Abfallgebühren Autonomie besitzt – durch die Anordnung der Regierung<br />
des Kantons Z, kosten- sowie verursachergerechte mengenmässige<br />
Gebühren (Sack- oder Containergebühren nach Volumen oder Gewicht des<br />
Abfalls) einzuführen, verletzt?<br />
Die Gemeinde x hat hier eine rel. erhebliche Gemeindefreiheit. Sie muss aber<br />
natürlich das Bundesrecht wahrnehmen und somit die Rechtssprechung bzw. die<br />
Finanzierungsmodelle beachten.