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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 20 -<br />

Zwingende Elemente einer<br />

„demokratischen Verfassung“<br />

(Art. 51 Abs. 1 BV)<br />

• Gewaltenteilung<br />

• Volkswahl des Parlaments<br />

• Jederzeitige Möglichkeit der<br />

Verfassungsinitiative<br />

• Obligatorisches Verfassungsreferendum<br />

(Assistent)<br />

3. wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten<br />

es verlangt, kann die Verfassung<br />

revidiert werden. Die Kantone<br />

können auch sagen, dass es genügt,<br />

wenn die Mehrheit der Stimmenden<br />

genügt (dies machen die allermeisten<br />

Kantone so).<br />

4. immer wenn die Verfassung geändert<br />

wird, muss die Stimme des Volkes<br />

gehört werden. Es braucht die Mehrheit<br />

der Stimmenden.<br />

2. Welche Funktion hat die Standesinitiative?<br />

Eine Standesinitiative ist ein Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz<br />

oder einem Bundesbeschluss, den ein Kanton (Stand) oder Halbkanton der<br />

Bundesversammlung einreicht. Eine Standesinitiative wird wie eine parlamentarische<br />

Initiative behandelt. Im Durchschnitt werden etwa 10 bis 20 Standesinitiativen pro<br />

Jahr eingereicht.<br />

Dieses Vorschlagsrecht ist grundsätzlich sowohl dem Vorschlagsrecht des Bundesrates<br />

(Bundesregierung) als auch dem Vorschlagsrecht einzelner Parlamentarier<br />

(parlamentarische Initiative) gleichgestellt.<br />

Eine Standesinitiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren. Zunächst prüfen die<br />

zuständigen Parlamentskommissionen des National- und Ständerates, ob dem Vorschlag<br />

Folge zu geben ist. Geprüft wird dabei, ob ein Regelungsbedarf besteht und ob<br />

das Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative zweckmässig ist. Wird<br />

einer Initiative Folge gegeben, so arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in<br />

dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem<br />

Plenum.<br />

Die Standesinitiative ist nicht zu Verwechseln mit dem Kantonsreferendum.<br />

Fragen zu Aufgabe 1<br />

1. Die Gewährleistung von Art. 138 der KV-JU würde gegen Bundesrecht verstossen.<br />

Welche beiden Prinzipien wären verletzt? Wo finden diese Prinzipien<br />

in der Bundesverfassung ihren Niederschlag?<br />

Gewährleistung Kantonsverfassung<br />

Verletzte Bundesprinzipien:<br />

• Gebietsgarantie (Art. 53 Abs. 1 BV)<br />

→ Verpflichtung zu gegenseitiger<br />

Respektierung der Kantonsgrenzen<br />

• Bundestreue (Art. 44 BV)<br />

→ Verpflichtung zu gegenseitiger Achtung<br />

und Rücksichtnahme<br />

Antwort zu Frage 1:<br />

Nein, weil es sonst so aufgefasst werden<br />

könnte, dass der Südjura zum Kanton<br />

Jura wechseln könnte.<br />

Das kann nicht vom Kanton Jura<br />

her kommen. Wenn eine solche<br />

Veränderung gewollt würde, müsste<br />

dies vom Volk eines Gebietes auskommen.<br />

wer hat einander Treue zu schulen?<br />

Jeder jedem. Siehe folgende Folie.

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