Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 20 -<br />
Zwingende Elemente einer<br />
„demokratischen Verfassung“<br />
(Art. 51 Abs. 1 BV)<br />
• Gewaltenteilung<br />
• Volkswahl des Parlaments<br />
• Jederzeitige Möglichkeit der<br />
Verfassungsinitiative<br />
• Obligatorisches Verfassungsreferendum<br />
(Assistent)<br />
3. wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten<br />
es verlangt, kann die Verfassung<br />
revidiert werden. Die Kantone<br />
können auch sagen, dass es genügt,<br />
wenn die Mehrheit der Stimmenden<br />
genügt (dies machen die allermeisten<br />
Kantone so).<br />
4. immer wenn die Verfassung geändert<br />
wird, muss die Stimme des Volkes<br />
gehört werden. Es braucht die Mehrheit<br />
der Stimmenden.<br />
2. Welche Funktion hat die Standesinitiative?<br />
Eine Standesinitiative ist ein Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz<br />
oder einem Bundesbeschluss, den ein Kanton (Stand) oder Halbkanton der<br />
Bundesversammlung einreicht. Eine Standesinitiative wird wie eine parlamentarische<br />
Initiative behandelt. Im Durchschnitt werden etwa 10 bis 20 Standesinitiativen pro<br />
Jahr eingereicht.<br />
Dieses Vorschlagsrecht ist grundsätzlich sowohl dem Vorschlagsrecht des Bundesrates<br />
(Bundesregierung) als auch dem Vorschlagsrecht einzelner Parlamentarier<br />
(parlamentarische Initiative) gleichgestellt.<br />
Eine Standesinitiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren. Zunächst prüfen die<br />
zuständigen Parlamentskommissionen des National- und Ständerates, ob dem Vorschlag<br />
Folge zu geben ist. Geprüft wird dabei, ob ein Regelungsbedarf besteht und ob<br />
das Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative zweckmässig ist. Wird<br />
einer Initiative Folge gegeben, so arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in<br />
dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem<br />
Plenum.<br />
Die Standesinitiative ist nicht zu Verwechseln mit dem Kantonsreferendum.<br />
Fragen zu Aufgabe 1<br />
1. Die Gewährleistung von Art. 138 der KV-JU würde gegen Bundesrecht verstossen.<br />
Welche beiden Prinzipien wären verletzt? Wo finden diese Prinzipien<br />
in der Bundesverfassung ihren Niederschlag?<br />
Gewährleistung Kantonsverfassung<br />
Verletzte Bundesprinzipien:<br />
• Gebietsgarantie (Art. 53 Abs. 1 BV)<br />
→ Verpflichtung zu gegenseitiger<br />
Respektierung der Kantonsgrenzen<br />
• Bundestreue (Art. 44 BV)<br />
→ Verpflichtung zu gegenseitiger Achtung<br />
und Rücksichtnahme<br />
Antwort zu Frage 1:<br />
Nein, weil es sonst so aufgefasst werden<br />
könnte, dass der Südjura zum Kanton<br />
Jura wechseln könnte.<br />
Das kann nicht vom Kanton Jura<br />
her kommen. Wenn eine solche<br />
Veränderung gewollt würde, müsste<br />
dies vom Volk eines Gebietes auskommen.<br />
wer hat einander Treue zu schulen?<br />
Jeder jedem. Siehe folgende Folie.