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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 45 -<br />

(Assistent)<br />

<strong>Staatsrecht</strong>, Ott<br />

<strong>Übung</strong> 8 vom 28.11.07 (Woche 11)<br />

Thema: Politische Rechte auf eidgenössischer und kantonaler Ebene<br />

Lernziele<br />

Stopp<br />

Welche politischen Rechte auf kantonaler Ebene haben keine Entsprechung auf<br />

eidgenössischer Ebene?<br />

Welches sind die gemeineidgenössischen Grundsätze des Finanzreferendums?<br />

Sind sie für die Kantone verbindlich?<br />

Geben Sie ein Beispiel für das Zusammenspiel von politischen Rechten auf kantonaler<br />

und eidgenössischer Ebene<br />

1. Teil Theorieblock<br />

10<br />

Geltungsbereich des Stimmrechtes<br />

persönlicher Geltungsbereich (BV 136/1, § 26<br />

KV LU)<br />

• örtlicher Geltungsbereich (BV 39/2, § 5<br />

SRG LU)<br />

• zeitlicher Geltungsbereich (BV 39/4, § 5/1<br />

SRG LU)<br />

• sachlicher Geltungsbereich<br />

Persönlicher Geltungsbereich<br />

Wer kann die politischen Rechte wahrnehmen?<br />

Art. 136 Politische Rechte<br />

1<br />

Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das<br />

18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt<br />

sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.<br />

2<br />

Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen<br />

und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.<br />

Örtlicher Geltungsbereich<br />

Wo können die politischen Rechte wahrgenommen werden?<br />

Richten sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz.<br />

Heimatschein muss vorgelegt werden. Das garantiert, dass man am alten Wohnort nicht mehr<br />

abstimmen kann.<br />

Ausnahme bei den Fahrenden: hier ist es der Heimatort.

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