Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 45 -<br />
(Assistent)<br />
<strong>Staatsrecht</strong>, Ott<br />
<strong>Übung</strong> 8 vom 28.11.07 (Woche 11)<br />
Thema: Politische Rechte auf eidgenössischer und kantonaler Ebene<br />
Lernziele<br />
Stopp<br />
Welche politischen Rechte auf kantonaler Ebene haben keine Entsprechung auf<br />
eidgenössischer Ebene?<br />
Welches sind die gemeineidgenössischen Grundsätze des Finanzreferendums?<br />
Sind sie für die Kantone verbindlich?<br />
Geben Sie ein Beispiel für das Zusammenspiel von politischen Rechten auf kantonaler<br />
und eidgenössischer Ebene<br />
1. Teil Theorieblock<br />
10<br />
Geltungsbereich des Stimmrechtes<br />
persönlicher Geltungsbereich (BV 136/1, § 26<br />
KV LU)<br />
• örtlicher Geltungsbereich (BV 39/2, § 5<br />
SRG LU)<br />
• zeitlicher Geltungsbereich (BV 39/4, § 5/1<br />
SRG LU)<br />
• sachlicher Geltungsbereich<br />
Persönlicher Geltungsbereich<br />
Wer kann die politischen Rechte wahrnehmen?<br />
Art. 136 Politische Rechte<br />
1<br />
Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das<br />
18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt<br />
sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.<br />
2<br />
Sie können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen<br />
und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.<br />
Örtlicher Geltungsbereich<br />
Wo können die politischen Rechte wahrgenommen werden?<br />
Richten sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz.<br />
Heimatschein muss vorgelegt werden. Das garantiert, dass man am alten Wohnort nicht mehr<br />
abstimmen kann.<br />
Ausnahme bei den Fahrenden: hier ist es der Heimatort.