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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 21 -<br />

• Schonende Kompetenzausübung<br />

• Bund muss sich vergewissern, dass die<br />

Kantone finanziell in der Lage sind, neue<br />

Aufgaben zu übernehmen<br />

• Information und Konsultation<br />

• Zusammenarbeit in Planung;<br />

administrative Unterstützung<br />

• Keine Konkordate, die Existenz, Ordnung<br />

oder Prosperität anderer Kantone oder<br />

des Bundes gefährden<br />

(Assistent)<br />

Teilbereiche der Bundestreue<br />

Es gibt Kommissionen, die eigentlich<br />

keine Kompetenzen hat in der Rechtssetzung<br />

Konkordate = Verträge zwischen den<br />

Kantone.<br />

Prosperität = das Gedeihen / Entwicklung<br />

2. Wie verläuft der Gewährleistungsprozess? Ab welchem Zeitpunkt im Gewährleistungsprozess<br />

gilt eine Verfassungsbestimmung als gültig bzw. ungültig?<br />

Gewährleistungsprozess:<br />

Bericht Bundesrat<br />

BV 172 Abs. 2; Bundesversammlung<br />

BV 163 Abs. 2 einf. Bundesbeschluss<br />

Publikation BBI<br />

es ist lediglich eine Rechtskontrolle. Man kann nicht eine Änderung erzielen.<br />

Wenn die Gewährleistung erteilt wird, dann wird sie mit der Inkraftsetzung der Kantone<br />

gültig. Sie gilt ab dem Tag der Inkraftsetzung der Kantone. Wenn sie für nichtig erklärt<br />

wird, dann gilt sie auch auf den Tag der Inkraftsetzung rückwirkend als nichtig.<br />

Feststellungsakt nicht Rechtsetzungsakt die Bundesversammlung stellt fest, der<br />

Art. Ist rechtsmässig oder eben nicht. Sie setzt sie aber nicht in Kraft auf einen Bestimmten<br />

Termin. Sie stellt lediglich fest es ist rechtmässig oder eben nicht rechtmässig.<br />

3. Ist das Bundesgericht bei der Beurteilung einer allfälligen späteren Beschwerde<br />

gegen eine gewährleistete Verfassungsnorm an den Gewährleistungsbeschluss<br />

der Bundesversammlung gebunden? Beurteilen Sie die<br />

Frage aufgrund des Wortlauts von Art. 191 AB.

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