Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 21 -<br />
• Schonende Kompetenzausübung<br />
• Bund muss sich vergewissern, dass die<br />
Kantone finanziell in der Lage sind, neue<br />
Aufgaben zu übernehmen<br />
• Information und Konsultation<br />
• Zusammenarbeit in Planung;<br />
administrative Unterstützung<br />
• Keine Konkordate, die Existenz, Ordnung<br />
oder Prosperität anderer Kantone oder<br />
des Bundes gefährden<br />
(Assistent)<br />
Teilbereiche der Bundestreue<br />
Es gibt Kommissionen, die eigentlich<br />
keine Kompetenzen hat in der Rechtssetzung<br />
Konkordate = Verträge zwischen den<br />
Kantone.<br />
Prosperität = das Gedeihen / Entwicklung<br />
2. Wie verläuft der Gewährleistungsprozess? Ab welchem Zeitpunkt im Gewährleistungsprozess<br />
gilt eine Verfassungsbestimmung als gültig bzw. ungültig?<br />
Gewährleistungsprozess:<br />
Bericht Bundesrat<br />
BV 172 Abs. 2; Bundesversammlung<br />
BV 163 Abs. 2 einf. Bundesbeschluss<br />
Publikation BBI<br />
es ist lediglich eine Rechtskontrolle. Man kann nicht eine Änderung erzielen.<br />
Wenn die Gewährleistung erteilt wird, dann wird sie mit der Inkraftsetzung der Kantone<br />
gültig. Sie gilt ab dem Tag der Inkraftsetzung der Kantone. Wenn sie für nichtig erklärt<br />
wird, dann gilt sie auch auf den Tag der Inkraftsetzung rückwirkend als nichtig.<br />
Feststellungsakt nicht Rechtsetzungsakt die Bundesversammlung stellt fest, der<br />
Art. Ist rechtsmässig oder eben nicht. Sie setzt sie aber nicht in Kraft auf einen Bestimmten<br />
Termin. Sie stellt lediglich fest es ist rechtmässig oder eben nicht rechtmässig.<br />
3. Ist das Bundesgericht bei der Beurteilung einer allfälligen späteren Beschwerde<br />
gegen eine gewährleistete Verfassungsnorm an den Gewährleistungsbeschluss<br />
der Bundesversammlung gebunden? Beurteilen Sie die<br />
Frage aufgrund des Wortlauts von Art. 191 AB.