Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 26 -<br />
§ 68 KV LU<br />
(Assistent)<br />
1 Die Gemeinden sind öffentlich‐rechtliche Ge‐<br />
bietskörperschaften und haben im Rahmen des<br />
kantonalen Rechts Rechtsetzungs‐ und Ent‐<br />
scheidungsbefugnisse.<br />
2 Die Autonomie der Gemeinden ist<br />
gewährleistet. Die Gesetzgebung bestimmt<br />
ihren Umfang und gewährt einen möglichst<br />
grossen Handlungsspielraum.<br />
Trat am 01.01.2008 in Kraft.<br />
Gemeindeautonomie ist fester Bestandteil der neuen KV.<br />
Recht Gesetze zu erlassen<br />
Recht zur Selbstverwaltung<br />
Griechisch (Auto = selbst; nomos = Gesetz) Selbstgesetzgebung. Umfasst aber<br />
alle drei Funktionsebenen. Verwaltung, Setzung und in beschränkten Ausmasse<br />
die Gesetzüberwachung.<br />
Prüfungsschema<br />
1. Besteht Autonomie? Relativ erhebliche und<br />
gemeindefreiheitsbezogene Entscheidungsfreiheit<br />
im fraglichen Sachbereich?<br />
– Rechtsetzung<br />
– Rechtsanwendung<br />
2. Autonomieverletzung? Übergriff der<br />
kantonalen Behörden in die Autonomie?<br />
– Überschreitung Prüfungsbefugnis<br />
– Willkürliche Anwendung von komm. oder kant.<br />
Gesetzes- und Verordnungsrecht<br />
– Falsche Anwendung von kant. Verfassungsrecht<br />
oder Bundesrecht<br />
Es braucht erhebliche und gemeindefreiheitsbezogene Entscheidungsfreiheit <br />
wenn dies bejaht werden kann, ist die Autonomie gegeben.<br />
Es braucht für die Gemeindeautonomie bei der Rechtssetzung, dass diese Freiheit<br />
durch die Kantone eingeräumt wird.<br />
Es braucht einen funktionalen Bezug zur lokalen Selbstverwaltung, soll im Bereich<br />
der Rechtssetzung die Gemeindeautonomie wahrgenommen werden.<br />
Wie könnte eine Verletzung der Gemeindeautonomie aussehen?<br />
Rügegründe der Gemeinde:<br />
Überschreitung der Prüfungsbefugnis durch kant. Behörden<br />
Willkürliche Anwendung vom komm. oder kant. Gesetzes- u. Verordnungsrecht