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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 26 -<br />

§ 68 KV LU<br />

(Assistent)<br />

1 Die Gemeinden sind öffentlich‐rechtliche Ge‐<br />

bietskörperschaften und haben im Rahmen des<br />

kantonalen Rechts Rechtsetzungs‐ und Ent‐<br />

scheidungsbefugnisse.<br />

2 Die Autonomie der Gemeinden ist<br />

gewährleistet. Die Gesetzgebung bestimmt<br />

ihren Umfang und gewährt einen möglichst<br />

grossen Handlungsspielraum.<br />

Trat am 01.01.2008 in Kraft.<br />

Gemeindeautonomie ist fester Bestandteil der neuen KV.<br />

Recht Gesetze zu erlassen<br />

Recht zur Selbstverwaltung<br />

Griechisch (Auto = selbst; nomos = Gesetz) Selbstgesetzgebung. Umfasst aber<br />

alle drei Funktionsebenen. Verwaltung, Setzung und in beschränkten Ausmasse<br />

die Gesetzüberwachung.<br />

Prüfungsschema<br />

1. Besteht Autonomie? Relativ erhebliche und<br />

gemeindefreiheitsbezogene Entscheidungsfreiheit<br />

im fraglichen Sachbereich?<br />

– Rechtsetzung<br />

– Rechtsanwendung<br />

2. Autonomieverletzung? Übergriff der<br />

kantonalen Behörden in die Autonomie?<br />

– Überschreitung Prüfungsbefugnis<br />

– Willkürliche Anwendung von komm. oder kant.<br />

Gesetzes- und Verordnungsrecht<br />

– Falsche Anwendung von kant. Verfassungsrecht<br />

oder Bundesrecht<br />

Es braucht erhebliche und gemeindefreiheitsbezogene Entscheidungsfreiheit <br />

wenn dies bejaht werden kann, ist die Autonomie gegeben.<br />

Es braucht für die Gemeindeautonomie bei der Rechtssetzung, dass diese Freiheit<br />

durch die Kantone eingeräumt wird.<br />

Es braucht einen funktionalen Bezug zur lokalen Selbstverwaltung, soll im Bereich<br />

der Rechtssetzung die Gemeindeautonomie wahrgenommen werden.<br />

Wie könnte eine Verletzung der Gemeindeautonomie aussehen?<br />

Rügegründe der Gemeinde:<br />

Überschreitung der Prüfungsbefugnis durch kant. Behörden<br />

Willkürliche Anwendung vom komm. oder kant. Gesetzes- u. Verordnungsrecht

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