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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> II: Notizen <strong>Übung</strong>en FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 1 -<br />

(Referent: diverse)<br />

<strong>Staatsrecht</strong>, Dr. iur. Martina Canoni<br />

<strong>Übung</strong> 1 vom 05.10.07 (Woche 3)<br />

Schweizerische Verfassungsgeschichte am Beispiel der Religionsfreiheit<br />

siehe Zeitachse zur Entwicklungsgeschichte<br />

Entwicklung der Religionsfreiheit<br />

- Kultusfreiheit Aussenseite (wie manifestiert sich meine Glaubenspraxis?)<br />

- Individuelle Glaubensfreiheit das ist die Einstellung, den Glauben welche die<br />

einzelnen Personen haben.<br />

Alte Eidgenossenschaft vor 1789<br />

- Wie war die Schweiz 1789 aufgebaut? Ein loses Gebilde von 13 aristokratisch geführten<br />

alten Orten loser Staatenbund.<br />

- Gemeinsames Organ Tagsatzung<br />

- Religion war in jedem Staatenbund separat geregelt. Der Fürst sagte, was wo geglaubt<br />

wurde<br />

• Cuius regio, eius religio<br />

Cuius regio, eius religio (lateinisch für: wem das Gebiet [gehört], dem [gehört]<br />

die Religion), auch: cujus regio ejus religio, ist eine lateinische<br />

Redewendung, die besagt, dass der Herrscher<br />

eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner<br />

vorzugeben.<br />

• Friedensverträge<br />

• 4. Eidg. Landfriedensordnung 1712<br />

1789 - 1798<br />

Déclaration des Droits brachte Neuerung (Revolutionär). Eine solche Garantie, welche<br />

die individuelle Glaubenseinstellung schützt, gab es bis dahin nicht.<br />

Zentralstaat = Einheitsstaat<br />

Helvetik 1798 - 1803<br />

- Einmarsch der französischen Truppen<br />

- Verfassung der helvetischen Republik<br />

- Einheitsstaat, 19 Kantone mit Verwaltungsfreiheit<br />

• Kultusfreiheit + individuelle Religionsfreiheit<br />

• Vorbehalt der öffentliche Ordnung: der Staat soll die Oberhand behalten<br />

Sobald die Franzosen abzogen, viel die Helvetik zusammen. Bis Napoleon kam.<br />

Mediationszeit 1803 - 1813<br />

- Rückkehr zum Staatenbund (Souveränität der Kantone)<br />

Restaurationszeit 1814 - 1839<br />

- Restauration der vorrevolutionäre Ordnung: man wollte eher zurück zur vorrevolutionären<br />

Ordnung<br />

- Bundesvertrag 1815

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