Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> II: Notizen <strong>Übung</strong>en FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 1 -<br />
(Referent: diverse)<br />
<strong>Staatsrecht</strong>, Dr. iur. Martina Canoni<br />
<strong>Übung</strong> 1 vom 05.10.07 (Woche 3)<br />
Schweizerische Verfassungsgeschichte am Beispiel der Religionsfreiheit<br />
siehe Zeitachse zur Entwicklungsgeschichte<br />
Entwicklung der Religionsfreiheit<br />
- Kultusfreiheit Aussenseite (wie manifestiert sich meine Glaubenspraxis?)<br />
- Individuelle Glaubensfreiheit das ist die Einstellung, den Glauben welche die<br />
einzelnen Personen haben.<br />
Alte Eidgenossenschaft vor 1789<br />
- Wie war die Schweiz 1789 aufgebaut? Ein loses Gebilde von 13 aristokratisch geführten<br />
alten Orten loser Staatenbund.<br />
- Gemeinsames Organ Tagsatzung<br />
- Religion war in jedem Staatenbund separat geregelt. Der Fürst sagte, was wo geglaubt<br />
wurde<br />
• Cuius regio, eius religio<br />
Cuius regio, eius religio (lateinisch für: wem das Gebiet [gehört], dem [gehört]<br />
die Religion), auch: cujus regio ejus religio, ist eine lateinische<br />
Redewendung, die besagt, dass der Herrscher<br />
eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner<br />
vorzugeben.<br />
• Friedensverträge<br />
• 4. Eidg. Landfriedensordnung 1712<br />
1789 - 1798<br />
Déclaration des Droits brachte Neuerung (Revolutionär). Eine solche Garantie, welche<br />
die individuelle Glaubenseinstellung schützt, gab es bis dahin nicht.<br />
Zentralstaat = Einheitsstaat<br />
Helvetik 1798 - 1803<br />
- Einmarsch der französischen Truppen<br />
- Verfassung der helvetischen Republik<br />
- Einheitsstaat, 19 Kantone mit Verwaltungsfreiheit<br />
• Kultusfreiheit + individuelle Religionsfreiheit<br />
• Vorbehalt der öffentliche Ordnung: der Staat soll die Oberhand behalten<br />
Sobald die Franzosen abzogen, viel die Helvetik zusammen. Bis Napoleon kam.<br />
Mediationszeit 1803 - 1813<br />
- Rückkehr zum Staatenbund (Souveränität der Kantone)<br />
Restaurationszeit 1814 - 1839<br />
- Restauration der vorrevolutionäre Ordnung: man wollte eher zurück zur vorrevolutionären<br />
Ordnung<br />
- Bundesvertrag 1815