Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> II: Notizen <strong>Übung</strong>en FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 6 -<br />
(Referent: diverse)<br />
Gesellschaftsvertrag, welchen die Bürgerinnen und Bürger untereinander schliessen.<br />
Hauslehrer, Mathematiker, Philosoph<br />
Während seines Lebens fanden zahlreiche politische Auseinandersetzungen statt. Bürgerkrieg<br />
in England.<br />
Hobbes hatte sehr absolutistische Ansichten. Eher negative Einstellung gegenüber<br />
Menschen.<br />
der Staat hat die innere und äussere Sicherheit zu wahren.<br />
II. zu John Locke (FDP)<br />
1) Der vernünftige Mensch steht im Zentrum. Schon im Naturzustand herrscht ein<br />
natürliches Recht. Es gibt bereits im Naturzustand bestimmte Regeln.<br />
2) Ja, Lockes Naturzustand ist auf ein vernünftiges Verhalten durch die Menschen<br />
geprägt, im Gegensatz zu Hobbes wo im Naturzustand der Egoismus dominiert.<br />
3) Weil sonst sich einzelne einfacher durchzusetzen vermögen könnten. Recht haben<br />
und Recht bekommen ist nicht dasselbe.<br />
4) Durch freiwilligen Beitritt durch jeden einzelnen<br />
5) Jeder beugt sich dem Willen der Mehrheit. Der Minderheitenschutz könnte<br />
hier ein Problem darstellen. Es braucht eine grössere Mehrheit.<br />
6) Bei Locke ist der Staat selbst Bestandteil des Gemeinschaftsvertrages. Das Gewaltenmonopol<br />
wird bei Locke gebrochen durch die Gewaltenteilung.<br />
7) Heute muss man sich an den staatlichen Voraussetzungen/Vorgaben (zwar mehr<br />
oder weniger stark) partizipieren. Die Vollstreckung geschieht durch den Staat<br />
alleine. Proporzwahlen sorgen dafür, dass auch Minderheiten zum Zuge<br />
kommen. Die Grundrechte als Gemeinsamkeit (Freiheit, Eigentum) auch<br />
wenn diese bei Locke diese Liste noch relativ bescheiden ausfiel. Der Staat kann<br />
nicht tun und lassen was er will, sondern er ist selber ans Recht gebunden.<br />
Begründer des Liberalismus, Wegbegleiter der amerikanischen Verfassung.<br />
Gesellschaftsvertrag wird durch ihn begrüsst und findet diesen eine super Idee. Diese<br />
Idee von Hobbes unterstützt er also. Den Naturzustand beurteilt er jedoch anders:<br />
selbst ein Zustand ohne staatliche Autorität ist für ihn kein zügelloser Zustand.<br />
Die Vernunft würde den Naturzustand prägen. Führe keinem etwas zu, was du<br />
nicht willst, was man dir zuführe.<br />
Sagt den „Menschenrechten“ „natürliche Rechte“. Das Problem entsteht, dass jemand<br />
zwar im Recht ist, jedoch nicht Recht bekommt.<br />
Aufgabe des Staates ist es, die natürlichen Rechte in eindeutig fomulierten Gesetzen<br />
zu konkretisieren.<br />
der Staat hat die Aufgabe der Sicherung der natürlichen Rechte.<br />
Auch der Staat hat die natürlichen Rechte zu beachten. Gewaltmonopol stellt eine Gefahr<br />
für die Freiheit der Bürger dar (im Gegensatz zu Hobbes). Deshalb kommt die<br />
Gewaltenteilung zum Zuge. Im Unterschied zu Hobbes ist der Staat ebenfalls an<br />
den Gesellschaftsvertrag gebunden.