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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 23 -<br />

Art. 160 Abs. 1 BV<br />

„Jedem Ratsmitglied, jeder Fraktion, jeder<br />

parlamentarischen Kommission und jedem<br />

Kanton steht das Recht zu, der<br />

Bundesversammlung Initiativen zu<br />

unterbreiten.“<br />

Art. 115 ParlG<br />

„Jeder Kanton kann den Entwurf zu einem Erlass<br />

der Bundesversammlung einreichen oder<br />

die Ausarbeitung eines Entwurfs<br />

vorschlagen.“<br />

§ 38 aKV-LU<br />

(Assistent)<br />

1 Die durch die Art. 86, 89 und 93 der Bundesverfassung<br />

den Kantonen eingeräumten Rechte (Verlangen einer Abstimmung<br />

über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse,<br />

Verlangen einer ausserordentlichen Einberufung<br />

der Bundesversammlung und Vorschlagsrecht)<br />

können für den Kanton <strong>Luzern</strong> sowohl durch Beschluss<br />

des Grossen Rates als vom Volke direkt<br />

ausgeübt werden.<br />

2<br />

Wenn wenigstens 4000 stimmberechtigte Bürger unterschriftlich<br />

beim Regierungsrat das Begehren um eine<br />

diesfällige Volksabstimmung stellen, so hat der Regierungsrat<br />

dieselbe anzuordnen.<br />

§ 49 nKV-LU<br />

Der Kantonsrat<br />

a. übt die Rechte auf Einreichung des fakultativen Referendums<br />

und der Kantonsinitiative beim Bund aus,<br />

b. entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen dem<br />

Kantonsrat, dem Regierungsrat und dem Kantonsgericht,<br />

c. beschliesst über Amnestien und Begnadigungen,<br />

d. behandelt Petitionen,<br />

e. entscheidet über die Gültigkeit von Volksinitiativen,<br />

f. behandelt weitere Geschäfte, die ihm das Gesetz<br />

zuweist.<br />

Wie läuft das Einreichen einer Standesinitiative<br />

ab? Die Initiative wird bei der<br />

Bundeskanzlei eingereicht durch die<br />

Regierung des Kantons.<br />

Üblicherweise läuft es übers Kantonsparlament.<br />

Irgendein Parlamentarier will<br />

eine Standesinitiative einreichen.<br />

Beispiel, wie es im Kanton <strong>Luzern</strong> läuft.<br />

3. Welcher Gedanke steht hinter dem Instrument der Standesinitiative? Kann<br />

eine Standesinitiative eingereicht werden, wenn im Bundesparlament bereits<br />

ein gleich oder ähnlich lautender Vorstoss hängig ist?<br />

Standesinitiative - Volksinitiative<br />

Standesinitiative geht weiter bezüglich möglicher Erlassform (Volk nur für Verfassung<br />

und Gesetztes; Standes auch zu momentan zu behandelnden Geschäften)<br />

Bei der Volksinitiative muss das Parlament handeln Bei der Standesinitiative<br />

ist dies aus der Verfassung nicht sehr ersichtlich. Es ist ähnlich der Parlamentarischen<br />

Initiative viele Vorstösse können eingereicht werden, sie müssen aber<br />

nicht zwingend bearbeitet werden (wenn die Mehrheit des Parlaments nicht dafür<br />

ist es zu behandeln).<br />

Volksinitiative Geht weiter bezüglich Verbindlichkeit.

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