Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 62 -<br />
4.<br />
5.<br />
(Assistent)<br />
Wichtigkeit von Rechtsnormen –<br />
zusätzliche Kriterien zu Art. 164 Abs. 1 BV<br />
• Intensität des Eingriffs<br />
• Zahl der von einer Regelung betroffenen<br />
Personen<br />
• Finanzielle Bedeutung<br />
• Akzeptierbarkeit<br />
Intensität des Eingriffes: schwere Eingriffe in ein Unrecht müssen in einem Gesetz<br />
im formellen Sinn enthalten sein.<br />
Zahl betroffener Personen: wenn grosse Zahl betroffen spricht für Gesetz im<br />
formellen Sinn<br />
Finanzielle Bedeutung grosse finanzielle Bedeutung (auslegungswürdiger<br />
Begriff) Gesetz im formellen Sinn eher gefordert<br />
Akzeptierbarkeit wenn mit Widerstand zu rechnen ist, muss es in einem<br />
Gesetz im formellen Sinn stehen (Tempo 80).<br />
Im Bereich der Wirtschaft, der Forschung eher Verordnungsweg, da erhöhte<br />
Flexibilität Anpassungsmöglichkeit an Neuerungen<br />
Grundsätzlich kann jede Verordnung ihre eigenen Verordnungen erlassen.<br />
selbstständige VO<br />
stützt sich auf die Verfassung. Wird aus Verfassung abgeleitet<br />
unselbstständige VO<br />
stützt sich auf eine explizite Ermächtigung in einem Gesetz stützen sich auf ein<br />
Gesetz.<br />
Vollziehungsverordnung<br />
wirken nur vollziehend. keinen neuen Rechte und Pflichten. Regelen Detailverfahren.<br />
Gesetzesverordnung<br />
haben neue noch nicht genannte Regelungsgegenstände. Die Delegationsschranken<br />
beziehen sich auf diese VO und wurden gestützt auf die gesetzesvertretende<br />
VO geschaffen.