Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 52 -<br />
3.<br />
4.<br />
(Assistent)<br />
(also auch Schlammschlachten). Es gibt aber eine Ausnahme (wenn es offensichtlich<br />
unwahr bzw. irreführend sein und der Zeitpunkt muss so spät sein,<br />
dass die Behörden/Gegenpartei nicht mehr reagieren kann).<br />
Die Einflussnahme kann natürlich auch mittels Geldzuwendungen gemacht werden.<br />
Das ist ein weinig ein Problem, da man die Wähler mit Wahlpropaganda beeinflussen<br />
kann.<br />
geheime Stimmabgabe:<br />
entschärft sozialen Druck und sorgt dafür, dass der soziale Druck entfällt.<br />
Schaffung geeigneter Wahllokale (Vorhang, Papier darf nicht durchschimmern<br />
lassen etc.).<br />
Anspruch auf korrekte Ermittlung des Wahl und Abstimmungsergebnisse:<br />
ordnungsgemässes Auszählen<br />
gleiche Gewichtung<br />
Erfassung und Auszählung korrekt (mathematisch korrekte Grundlagen)<br />
nur jene zählen, welche tatsächlich Stimmberechtigt sind.<br />
Anspruch auf richtige Zusammensetzung<br />
der Stimmbürgerschaft<br />
• Anspruch auf Zuerkennung der eigenen<br />
Stimmberechtigung<br />
• Anspruch auf Eintragung in das Stimmregister<br />
von Amtes wegen<br />
• Anspruch auf Zulassung aller Stimmberechtigten<br />
• Anspruch auf Ausschluss aller Nichtberechtigten<br />
Ist Voraussetzung, dass überhaupt ein richtiges Abstimmungsergebnis zustande<br />
kommen kann.<br />
Für Prüfung: Stimmrecht Doppelfunktion (Als Teil des Staates trägt man auch<br />
die Verantwortung und muss dieser nachkommen).<br />
Folgen einer Verletzung<br />
Mangel vor Urnengang<br />
Mangel nach Urnengang