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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 58 -<br />

(Assistent)<br />

Zwischenfazit: es besteht keine Richtigstellung und es besteht auch kein triftiger<br />

Grund. Die Verletzung ist gegeben.<br />

Folge<br />

bezifferbar? nicht bezifferbar?<br />

der genaue Einfluss ist nicht quantifizierbar nicht bezifferbar.<br />

quantitative Würdigung des Mangels:<br />

es ist durchaus möglich, dass das Resultat beeinflusst worden wäre.<br />

qualitative Würdigung des Mangels<br />

der Fehler ist sehr gross. Man kann sagen, dass dadurch die Gelder einen erheblichen<br />

Einfluss haben könnten.<br />

Fazit: der Urnengang muss wiederholt werden. Die Wiederholung des Urnengangs<br />

ist insb. dafür, dass das Vertrauen in die Legitimität und die demokratische

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