Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 58 -<br />
(Assistent)<br />
Zwischenfazit: es besteht keine Richtigstellung und es besteht auch kein triftiger<br />
Grund. Die Verletzung ist gegeben.<br />
Folge<br />
bezifferbar? nicht bezifferbar?<br />
der genaue Einfluss ist nicht quantifizierbar nicht bezifferbar.<br />
quantitative Würdigung des Mangels:<br />
es ist durchaus möglich, dass das Resultat beeinflusst worden wäre.<br />
qualitative Würdigung des Mangels<br />
der Fehler ist sehr gross. Man kann sagen, dass dadurch die Gelder einen erheblichen<br />
Einfluss haben könnten.<br />
Fazit: der Urnengang muss wiederholt werden. Die Wiederholung des Urnengangs<br />
ist insb. dafür, dass das Vertrauen in die Legitimität und die demokratische