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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 47 -<br />

12<br />

(Assistent)<br />

von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;<br />

c. die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden<br />

Räte.<br />

Was ist der UNO und der EU?<br />

UNO ist eher ein loser Bund<br />

EU (supranationale Organisation) gibt der Staat noch mehr seiner Souveränität<br />

auf. Es zählt, wenn die Mehrheit der Staaten dafür ist.<br />

EMRK ist theoretisch kündbar. Faktisch jedoch nicht gut möglich. EMRK enthält<br />

viele zwingende Grundrechte, die auch mit einer Kündigung nicht dahinfallen<br />

würden.<br />

Initiativen<br />

Geregelt in BV 138.<br />

Es gibt solche auf Totalrevision und solche auf Teilrevision.<br />

Art. 139a<br />

Es ist existent, jedoch muss noch die gesetzliche Umsetzung passieren. Eine Initiative<br />

auf Gesetzesstufe (in der allgemeinen Anregung) wird wahrscheinlich gar<br />

nie gebraucht. Man möchte diesen Art. abschaffen und müsste diesen über eine<br />

erneute Volksinitiative liquidieren.<br />

Es zählt immer noch Art. 139 (alt), da dieser immer noch gilt, bis der Art. 139 a<br />

greifen würde.<br />

Politische Rechte auf kantonaler Ebene<br />

• Wahlen: Ständerat, kantonale Regierung,<br />

weitere Behörden, (Abberufungsrecht)<br />

• Teilnahme an Abstimmungen: fakultatives<br />

oder obligatorisches Referendum<br />

• Initiativen: KV, Gesetzesinitiative,<br />

Standesinitiative<br />

• Referenden: KV, Gesetzesreferendum,<br />

Finanzreferendum<br />

Art. 150 Zusammensetzung und Wahl des Ständerates<br />

1<br />

Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone.<br />

2<br />

Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell<br />

Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen<br />

je zwei Abgeordnete.<br />

3<br />

Die Wahl in den Ständerat wird vom Kanton geregelt.<br />

Unterschiede zur Bundesebene<br />

Wahlen: kantonale Regierung, weiterer Behörden (z.B. Amtsrichter), Abberufungsrecht:<br />

Beispiel Schwarzenegger.<br />

Teilnahem an Abstimmungen: keine<br />

Initiativen: Gesetzesinitiative, Standesinitiative<br />

Referenden: Finanzreferendum

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