Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 68 -<br />
Rangfolge<br />
(Assistent)<br />
Staatsvertrag Bundesverfassung<br />
sicher ist, dass das jus cogens vor dem Landesrecht steht 193 Abs. 4, Art. 194 Abs.<br />
3<br />
Genozidverbot, Folterverbot, Sklavereiverbot<br />
Charakteristika des zwingenden Völkerrechtes: Bestimmungen des Völkergewohnheitsrechts,<br />
die für die Zusammenarbeit zwischen den Staaten unabweichbar sind und<br />
von welchen die Staate nicht mittels Vertragsrücktritt sich aus der Verantwortung ziehen<br />
können. Völkerrechtliches Gewohnheitsrecht mit zwingendem Charakter, welchem<br />
sich kein Staat entziehen kann.<br />
in Abstimmungsfragen muss geprüft werden, ob die Bestimmungen des zwingenden<br />
Völkerrechts nicht verletzt werden (Art. 194 Abs. 2).<br />
Verhältnis Staatsvertrag Bundesgesetz<br />
Schuber-Entscheid: grundsätzlich Staatsvertrag soll eingehalten werden (Völkerrecht)<br />
eine Ausnahme:<br />
wenn er bewusst von der Völkerrechtlichen Regelung abweichen wollte<br />
Innerstaatlich ist dann das innerstaatliche Recht anwendbar und vom Bundesgesetz<br />
anwendbar.<br />
dieser Entscheid wurde kritisiert. In Studien kann aber belegt werden, dass dieser<br />
Fall Schubert nur sehr selten oder überhaupt nicht zur Anwendung kommen kann. <br />
diese Schubert Praxis hat kaum Bedeutung (es kennt sie zwar jeder Jurist, doch praktische<br />
Bedeutung ist klein).<br />
Auch wenn das Gesetzesrecht jünger ist, geht das Staatsvertragsrecht vor wurde in<br />
einem anderen Entscheid festgemacht.<br />
Staatsvertragsrecht Verordnungen und kantonalem Recth<br />
Staatsvertrag geht vor (wird gegeben durch das Monistische System - Staatsvertragsrecht<br />
wird als Teil des Bundesrechts angesehen - klar zum Vorschein, da ja Bundesgesetze<br />
den Verordnungen und dem kantonalen Recht vorgehte).<br />
Anwendbarkeit