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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 68 -<br />

Rangfolge<br />

(Assistent)<br />

Staatsvertrag Bundesverfassung<br />

sicher ist, dass das jus cogens vor dem Landesrecht steht 193 Abs. 4, Art. 194 Abs.<br />

3<br />

Genozidverbot, Folterverbot, Sklavereiverbot<br />

Charakteristika des zwingenden Völkerrechtes: Bestimmungen des Völkergewohnheitsrechts,<br />

die für die Zusammenarbeit zwischen den Staaten unabweichbar sind und<br />

von welchen die Staate nicht mittels Vertragsrücktritt sich aus der Verantwortung ziehen<br />

können. Völkerrechtliches Gewohnheitsrecht mit zwingendem Charakter, welchem<br />

sich kein Staat entziehen kann.<br />

in Abstimmungsfragen muss geprüft werden, ob die Bestimmungen des zwingenden<br />

Völkerrechts nicht verletzt werden (Art. 194 Abs. 2).<br />

Verhältnis Staatsvertrag Bundesgesetz<br />

Schuber-Entscheid: grundsätzlich Staatsvertrag soll eingehalten werden (Völkerrecht)<br />

eine Ausnahme:<br />

wenn er bewusst von der Völkerrechtlichen Regelung abweichen wollte<br />

Innerstaatlich ist dann das innerstaatliche Recht anwendbar und vom Bundesgesetz<br />

anwendbar.<br />

dieser Entscheid wurde kritisiert. In Studien kann aber belegt werden, dass dieser<br />

Fall Schubert nur sehr selten oder überhaupt nicht zur Anwendung kommen kann. <br />

diese Schubert Praxis hat kaum Bedeutung (es kennt sie zwar jeder Jurist, doch praktische<br />

Bedeutung ist klein).<br />

Auch wenn das Gesetzesrecht jünger ist, geht das Staatsvertragsrecht vor wurde in<br />

einem anderen Entscheid festgemacht.<br />

Staatsvertragsrecht Verordnungen und kantonalem Recth<br />

Staatsvertrag geht vor (wird gegeben durch das Monistische System - Staatsvertragsrecht<br />

wird als Teil des Bundesrechts angesehen - klar zum Vorschein, da ja Bundesgesetze<br />

den Verordnungen und dem kantonalen Recht vorgehte).<br />

Anwendbarkeit

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