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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 61 -<br />

2.<br />

3.<br />

(Assistent)<br />

materielles Erfordernis: spricht die Inhaltlich Struktur an<br />

formelle Erfordernis: wie muss sie formuliert sein.<br />

Formelles Gesetz: zuständige Behörde und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren<br />

erlassen (ZGB, StGB etc.)<br />

generell-abstrakte Normen findet man insb. in der Rechtsetzung<br />

die Normen müssen genügend bestimmt sein. Sonst hätten die Behörden eine<br />

Blanketermächtigung und könnten die Fälle ziemlich frei beurteilen. Die Sprache<br />

ist nicht naturwissenschaftlich präzise, dass genau jeder Fall bestimmt<br />

werden kann.<br />

individuell-konkreter Akt findet Anwendung bei der Rechtsprechung<br />

gängigster Anwendungsfall Verfügung. Einseitige Anordnung einer Behörde.<br />

Das Rechtsverhältnis ist einseitig.<br />

generell-konkret: Verkehrsschilder

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