Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 17 -<br />
(Assistent)<br />
Verhältnismässigkeit<br />
sämtliches Staatshandeln darf die Freiheit nur so stark einschränken, wie es für die<br />
Herstellung des öffentliches Recht. Z.B. Demonstration: es darf nicht einfach absolut<br />
verboten werden. Schliesslich ist es ein Grundrecht, der freien Meinungsäusserung.<br />
Spannungsverhältnis zwischen<br />
Demokratie und Rechtsstaat?<br />
• Demokratieprinzip: Will Bürger an<br />
politischen Entscheidungen teilhaben<br />
lassen → Kollektiv im Fokus<br />
• Rechtsstaatsprinzip: Will die individuelle<br />
Freiheit des Einzelnen durch<br />
Rechtsbindung der Staatsgewalt sichern<br />
→ Individuum im Fokus<br />
Eine Spannung / Zielproblematik zwischen den beiden Prinzipien liegt vor.<br />
Das Ziel möchte man anders erreichen. Beide sind voneinander abhängig. Wenn ein<br />
Prinzip betont wird, so wird ein anderes vernachlässigt.<br />
Spannungsverhältnis zwischen<br />
Demokratie und Rechtsstaat?<br />
• Ziele identisch: Verwirklichung der<br />
Menschenwürde, Unterbindung<br />
ungerechter Machtausübung. Trotzdem<br />
Konflikte...<br />
• Lösung des Konfliktes: Vorrang?<br />
2. Wie werden Konflikte zwischen dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip<br />
generell gelöst?<br />
Wie werden die Konflikte gelöst? Art. 190 BV kommt zum Tragen. Es ändert aber<br />
nichts daran, dass die Bundesverfassung hierarchisch höher gestellt ist. Jedoch wird<br />
für diesen Fall in der BV gesagt, wie es geregelt ist. Alleine schon die Tatsache, dass<br />
die Sache in der BV für diesen Punkt geregelt ist, zeigt, dass die BV nach wie vor höher<br />
gestellt ist.<br />
3. Hat die Familie Anspruch auf rechtliches Gehör?<br />
Früher war es umstritten, ob negative Rechtssprechung ausgeübt werden kann. Seit<br />
2003 (zwei Bundesgerichtsentscheide) hat dies geändert und man geht heute davon<br />
aus, dass der Entscheid begründet werden soll. Es ist ein Verwaltungsentscheid<br />
(eine Verfügung!). Die Beziehung zum Staat wird geändert. Bei einer Verfügung<br />
muss rechtliches Gehör gewährt werden. Früher war es ein politischer Entscheid<br />
und nicht wie heute ein Verwaltungsentscheid.<br />
Verfügung (individuell - konkret)<br />
Individueller, an Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den über ein Rechtsverhältnis<br />
bestimmt wird.