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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 17 -<br />

(Assistent)<br />

Verhältnismässigkeit<br />

sämtliches Staatshandeln darf die Freiheit nur so stark einschränken, wie es für die<br />

Herstellung des öffentliches Recht. Z.B. Demonstration: es darf nicht einfach absolut<br />

verboten werden. Schliesslich ist es ein Grundrecht, der freien Meinungsäusserung.<br />

Spannungsverhältnis zwischen<br />

Demokratie und Rechtsstaat?<br />

• Demokratieprinzip: Will Bürger an<br />

politischen Entscheidungen teilhaben<br />

lassen → Kollektiv im Fokus<br />

• Rechtsstaatsprinzip: Will die individuelle<br />

Freiheit des Einzelnen durch<br />

Rechtsbindung der Staatsgewalt sichern<br />

→ Individuum im Fokus<br />

Eine Spannung / Zielproblematik zwischen den beiden Prinzipien liegt vor.<br />

Das Ziel möchte man anders erreichen. Beide sind voneinander abhängig. Wenn ein<br />

Prinzip betont wird, so wird ein anderes vernachlässigt.<br />

Spannungsverhältnis zwischen<br />

Demokratie und Rechtsstaat?<br />

• Ziele identisch: Verwirklichung der<br />

Menschenwürde, Unterbindung<br />

ungerechter Machtausübung. Trotzdem<br />

Konflikte...<br />

• Lösung des Konfliktes: Vorrang?<br />

2. Wie werden Konflikte zwischen dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip<br />

generell gelöst?<br />

Wie werden die Konflikte gelöst? Art. 190 BV kommt zum Tragen. Es ändert aber<br />

nichts daran, dass die Bundesverfassung hierarchisch höher gestellt ist. Jedoch wird<br />

für diesen Fall in der BV gesagt, wie es geregelt ist. Alleine schon die Tatsache, dass<br />

die Sache in der BV für diesen Punkt geregelt ist, zeigt, dass die BV nach wie vor höher<br />

gestellt ist.<br />

3. Hat die Familie Anspruch auf rechtliches Gehör?<br />

Früher war es umstritten, ob negative Rechtssprechung ausgeübt werden kann. Seit<br />

2003 (zwei Bundesgerichtsentscheide) hat dies geändert und man geht heute davon<br />

aus, dass der Entscheid begründet werden soll. Es ist ein Verwaltungsentscheid<br />

(eine Verfügung!). Die Beziehung zum Staat wird geändert. Bei einer Verfügung<br />

muss rechtliches Gehör gewährt werden. Früher war es ein politischer Entscheid<br />

und nicht wie heute ein Verwaltungsentscheid.<br />

Verfügung (individuell - konkret)<br />

Individueller, an Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den über ein Rechtsverhältnis<br />

bestimmt wird.

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