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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 41 -<br />

(Assistent)<br />

schen Schweizer Majorz gibt es zwei Wahlgänge: Im ersten zählt das absolute Mehr, im<br />

zweiten das relative. Nach dem ersten Wahlgang können sich Kandidaten zurückziehen;<br />

es ist aber auch möglich, dass ein neuer Kandidat aufgestellt wird (etwa weil ein Kandidat<br />

im ersten Wahlgang so schlecht abgeschnitten hat, dass die Partei ihren Kandidaten<br />

wechselt).<br />

Die Bundesratswahl verwendet ein leicht abgeändertes Verfahren: In den ersten zwei<br />

Wahlgängen ist die Wahl frei, jeder Schweizer mit passivem Wahlrecht kann gewählt<br />

werden. Ab dem dritten Wahlgang zählen nur noch Stimmen für Kandidaten, die in<br />

den ersten zwei Wahlgängen bereits Stimmen erhalten haben; ausserdem wird in jeder<br />

Runde der Kandidat mit den wenigsten Stimmen "entfernt", bis ein Kandidat mit<br />

absolutem Mehr gewählt ist.<br />

Der Nachteil ist, dass kleine Parteien oft nur wenige Sitze erhalten, siehe<br />

Mehrheitswahl.<br />

Die starke Partei hätte alle Stimmen, da diese Kandidaten immer noch mehr hätten,<br />

als die schwache. Oft kommt es dabei zu einem freiwilligen Proporz.<br />

Proporz<br />

Die Proporzwahl ist eine in der Schweiz übliche Wahlart. Es handelt sich um eine<br />

Verhältniswahl, mit deren Hilfe die Legislative und seltener auch die Exekutive gewählt<br />

werden. Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt.<br />

Im Proporz gewählte Organe<br />

Der Nationalrat wird seit 1918 im Proporzverfahren gewählt (mit der Verfassungsrevison<br />

eingeführt). Ausgenommen davon sind Kantone, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl<br />

nur einen Nationalrat stellen. Seit der Volkszählung von 2000 sind dies die<br />

Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden,<br />

Obwalden und Uri. Hier wird im Majorz gewählt.<br />

Die Parlamente der Kantone, je nach Kanton Grossrat, Grosser Rat, Kantonsrat oder<br />

Landrat genannt.<br />

In grösseren Gemeinden oder Städten der Einwohnerrat, auch grosser Gemeinderat<br />

oder grosser Stadtrat genannt. In kleineren Gemeinden übernimmt diese Funktion<br />

die Gemeindeversammlung, teilweise auch Urversammlung genannt, die sich aus<br />

allen Stimmberechtigten der Gemeinde zusammensetzt und daher nicht gewählt<br />

werden muss.<br />

In den Kantonen Zug und Tessin wird auch die Exekutive im Proporz gewählt.<br />

Verteilung der Sitze (Mandate)<br />

Beim Proporzwahlverfahren wird ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen. Die<br />

sogenannten 'Parteistimmen' oder Listenstimmen setzen sich aus den 'Kandidatenstimmen'<br />

und den 'Zusatzstimmen' zusammen. Als Kandidatenstimmen zählen<br />

alle Stimmen, welche für Kandidaten der jeweiligen Partei abgegeben wurden. Trägt<br />

der Wahlzettel eine Parteibezeichnung, zählen auch alle leeren oder durchgestrichenen<br />

Stimmen für die Partei. Solche Stimmen werden als Zusatzstimmen bezeichnet. Wenn<br />

der Wahlzettel keine Parteibezeichnung trägt, gehen leere oder durchgestrichene<br />

Stimmen verloren.<br />

Für die Verteilung der Sitze wird die Anzahl aller Parteistimmen durch die Anzahl<br />

der zu vergebenden Sitze + 1 geteilt um die sogenannte 'Verteilerzahl' zu ermitteln.<br />

Die Parteistimmen einer Partei geteilt durch die Verteilerzahl ergeben die Anzahl<br />

Sitze, die einer Partei zustehen. Innerhalb jeder Partei werden diese Sitze von den<br />

Kandidaten mit den meisten Parteistimmen besetzt.<br />

Durch dieses System können nicht alle Mandate verteilt werden. Die Restmandate<br />

werden vergeben, indem die Anzahl der Parteistimmen durch die Anzahl der erhaltenen<br />

Sitze + 1 dividiert werden. Das Restmandat geht an die Partei mit dem<br />

grössten Quotienten. Bei diesem Prozess spielen 'Listenverbindungen' eine wichtige

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