Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 41 -<br />
(Assistent)<br />
schen Schweizer Majorz gibt es zwei Wahlgänge: Im ersten zählt das absolute Mehr, im<br />
zweiten das relative. Nach dem ersten Wahlgang können sich Kandidaten zurückziehen;<br />
es ist aber auch möglich, dass ein neuer Kandidat aufgestellt wird (etwa weil ein Kandidat<br />
im ersten Wahlgang so schlecht abgeschnitten hat, dass die Partei ihren Kandidaten<br />
wechselt).<br />
Die Bundesratswahl verwendet ein leicht abgeändertes Verfahren: In den ersten zwei<br />
Wahlgängen ist die Wahl frei, jeder Schweizer mit passivem Wahlrecht kann gewählt<br />
werden. Ab dem dritten Wahlgang zählen nur noch Stimmen für Kandidaten, die in<br />
den ersten zwei Wahlgängen bereits Stimmen erhalten haben; ausserdem wird in jeder<br />
Runde der Kandidat mit den wenigsten Stimmen "entfernt", bis ein Kandidat mit<br />
absolutem Mehr gewählt ist.<br />
Der Nachteil ist, dass kleine Parteien oft nur wenige Sitze erhalten, siehe<br />
Mehrheitswahl.<br />
Die starke Partei hätte alle Stimmen, da diese Kandidaten immer noch mehr hätten,<br />
als die schwache. Oft kommt es dabei zu einem freiwilligen Proporz.<br />
Proporz<br />
Die Proporzwahl ist eine in der Schweiz übliche Wahlart. Es handelt sich um eine<br />
Verhältniswahl, mit deren Hilfe die Legislative und seltener auch die Exekutive gewählt<br />
werden. Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt.<br />
Im Proporz gewählte Organe<br />
Der Nationalrat wird seit 1918 im Proporzverfahren gewählt (mit der Verfassungsrevison<br />
eingeführt). Ausgenommen davon sind Kantone, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl<br />
nur einen Nationalrat stellen. Seit der Volkszählung von 2000 sind dies die<br />
Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden,<br />
Obwalden und Uri. Hier wird im Majorz gewählt.<br />
Die Parlamente der Kantone, je nach Kanton Grossrat, Grosser Rat, Kantonsrat oder<br />
Landrat genannt.<br />
In grösseren Gemeinden oder Städten der Einwohnerrat, auch grosser Gemeinderat<br />
oder grosser Stadtrat genannt. In kleineren Gemeinden übernimmt diese Funktion<br />
die Gemeindeversammlung, teilweise auch Urversammlung genannt, die sich aus<br />
allen Stimmberechtigten der Gemeinde zusammensetzt und daher nicht gewählt<br />
werden muss.<br />
In den Kantonen Zug und Tessin wird auch die Exekutive im Proporz gewählt.<br />
Verteilung der Sitze (Mandate)<br />
Beim Proporzwahlverfahren wird ermittelt, wie viele Stimmen einer Partei zufallen. Die<br />
sogenannten 'Parteistimmen' oder Listenstimmen setzen sich aus den 'Kandidatenstimmen'<br />
und den 'Zusatzstimmen' zusammen. Als Kandidatenstimmen zählen<br />
alle Stimmen, welche für Kandidaten der jeweiligen Partei abgegeben wurden. Trägt<br />
der Wahlzettel eine Parteibezeichnung, zählen auch alle leeren oder durchgestrichenen<br />
Stimmen für die Partei. Solche Stimmen werden als Zusatzstimmen bezeichnet. Wenn<br />
der Wahlzettel keine Parteibezeichnung trägt, gehen leere oder durchgestrichene<br />
Stimmen verloren.<br />
Für die Verteilung der Sitze wird die Anzahl aller Parteistimmen durch die Anzahl<br />
der zu vergebenden Sitze + 1 geteilt um die sogenannte 'Verteilerzahl' zu ermitteln.<br />
Die Parteistimmen einer Partei geteilt durch die Verteilerzahl ergeben die Anzahl<br />
Sitze, die einer Partei zustehen. Innerhalb jeder Partei werden diese Sitze von den<br />
Kandidaten mit den meisten Parteistimmen besetzt.<br />
Durch dieses System können nicht alle Mandate verteilt werden. Die Restmandate<br />
werden vergeben, indem die Anzahl der Parteistimmen durch die Anzahl der erhaltenen<br />
Sitze + 1 dividiert werden. Das Restmandat geht an die Partei mit dem<br />
grössten Quotienten. Bei diesem Prozess spielen 'Listenverbindungen' eine wichtige