Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 19 -<br />
(Assistent)<br />
Rechtsstellung der Kantone im Bund<br />
Föderalismus<br />
<strong>Staatsrecht</strong>, Frau Ott, HS 2<br />
<strong>Übung</strong> 4 vom 25.10.07 (Woche 6)<br />
- politisches Ordnungsprinzip verbindet Einheit mit Vielfältigkeit<br />
- bundesstaatlicher Aufbau<br />
- Ziele<br />
Möglichkeit demokratischer Teilnahme, Subsidiaritätsprinzip (die<br />
Teilnahme auf allen Stufen ermöglicht die Teilnahmemöglichkeit und<br />
fördert das Demokratieprinzip).<br />
Interessenausgleich<br />
vertikale Gewaltenteilung<br />
Rechtsstellung der Kantone im Bund<br />
Lernziele<br />
- BV 3: politisch autonome Gebietskörperschaften von beschränkter Staatlichkeit<br />
- Organisation-, Aufgaben- und Finanzautonomie<br />
- Mitwirkungsrechte und - Instrumente<br />
- Bundesgarantien<br />
1. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit eine Kantonsverfassung<br />
vom Bund gewährleistet wird?<br />
Art. 51 Bundesverfassung<br />
1 Jeder Kanton gibt sich eine demokratische<br />
Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung<br />
des Volkes und muss revidiert<br />
werden können, wenn die Mehrheit der<br />
Stimmberechtigten es verlangt.<br />
2 Die Kantonsverfassungen bedürfen der<br />
Gewährleistung des Bundes. Der Bund<br />
gewährleistet sie, wenn sie dem Bundesrecht<br />
nicht widersprechen.<br />
Was ist die verfassungsmässige Ordnung?<br />
Art. 52 BV.<br />
Die Kantone haben sehr grosse Freiheiten.<br />
Bundesgarantien:<br />
Gewährleistung der Kantonsverfassung<br />
(BV 51)<br />
Schutz der verfassungsmässigen<br />
Ordnung der Kantone (BV 52)<br />
Bestandes- und Gebietsgarantien<br />
(BV 53)