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Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 19 -<br />

(Assistent)<br />

Rechtsstellung der Kantone im Bund<br />

Föderalismus<br />

<strong>Staatsrecht</strong>, Frau Ott, HS 2<br />

<strong>Übung</strong> 4 vom 25.10.07 (Woche 6)<br />

- politisches Ordnungsprinzip verbindet Einheit mit Vielfältigkeit<br />

- bundesstaatlicher Aufbau<br />

- Ziele<br />

Möglichkeit demokratischer Teilnahme, Subsidiaritätsprinzip (die<br />

Teilnahme auf allen Stufen ermöglicht die Teilnahmemöglichkeit und<br />

fördert das Demokratieprinzip).<br />

Interessenausgleich<br />

vertikale Gewaltenteilung<br />

Rechtsstellung der Kantone im Bund<br />

Lernziele<br />

- BV 3: politisch autonome Gebietskörperschaften von beschränkter Staatlichkeit<br />

- Organisation-, Aufgaben- und Finanzautonomie<br />

- Mitwirkungsrechte und - Instrumente<br />

- Bundesgarantien<br />

1. Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit eine Kantonsverfassung<br />

vom Bund gewährleistet wird?<br />

Art. 51 Bundesverfassung<br />

1 Jeder Kanton gibt sich eine demokratische<br />

Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung<br />

des Volkes und muss revidiert<br />

werden können, wenn die Mehrheit der<br />

Stimmberechtigten es verlangt.<br />

2 Die Kantonsverfassungen bedürfen der<br />

Gewährleistung des Bundes. Der Bund<br />

gewährleistet sie, wenn sie dem Bundesrecht<br />

nicht widersprechen.<br />

Was ist die verfassungsmässige Ordnung?<br />

Art. 52 BV.<br />

Die Kantone haben sehr grosse Freiheiten.<br />

Bundesgarantien:<br />

Gewährleistung der Kantonsverfassung<br />

(BV 51)<br />

Schutz der verfassungsmässigen<br />

Ordnung der Kantone (BV 52)<br />

Bestandes- und Gebietsgarantien<br />

(BV 53)

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