Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 36 -<br />
Parallele Kompetenz.<br />
(Assistent)<br />
Der Bund kann neben den beiden Technischen Hochschulen auch eine weitere<br />
errichten wo immer er will.<br />
Da parallele Kompetenzen unabhängig voneinander vollzogen werden können,<br />
kann der Kanton <strong>Luzern</strong> nicht geltend machen, dass die Errichtung von Hochschulen<br />
ausschliesslich in seinen Kompetenzbereich fällt.<br />
Aufgabe 2: NATO-Beitritt<br />
Was ist die NATO?<br />
Verteidigungsbündnis<br />
Die NATO (North Atlantic Treaty Organization, auch: Nordatlantikvertrag-<br />
Organisation, auf französisch l’Organisation du Traité de l’Atlantique Nord, abgekürzt<br />
OTAN) ist eine Internationale Organisation, die den Nordatlantikpakt, ein militärisches Bündnis<br />
europäischer und nordamerikanischer Staaten, umsetzt. [1] Das NATO-Hauptquartier<br />
beherbergt mit dem Nordatlantikrat das Hauptorgan der NATO, diese Institution ist<br />
seit 1967 in Brüssel. Nach der Unterzeichnung des Nordatlantikpakts am 18. März 1949<br />
– zunächst auf 20 Jahre – war das Hauptquartier in Paris eingerichtet worden. [2] Die<br />
Beratungen über den Vertragstext und Inhalt führten die Delegierten seit dem 6. Juli<br />
1948.<br />
Der Nordatlantikvertrag sieht ein Defensivbündnis ohne automatische militärische Beistandspflicht<br />
der Mitglieder vor. Die ersten Artikel des Vertrags verpflichten die Mitglieder<br />
zur friedlichen Konfliktbeilegung und freundschaftlichen Ausgestaltung internationaler<br />
Beziehungen. Auch die Wahrung der westlich-liberalen Gesellschaftsordnung<br />
mit politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Zusammenarbeit und Anerkennung<br />
demokratischer Prinzipien ist Bestandteil. Für den Fall des bewaffneten Angriffs<br />
auf eines der Mitglieder verpflichtet der Vertrag die übrigen Mitgliedstaaten zur sog.<br />
kollektiven Selbstverteidigung. Zur Umsetzung der durch den Vertrag vorgegebenen Mechanismen<br />
und Verpflichtungen ist die Gründung der Nordatlantikvertrag-<br />
Organisation, bestehend aus Nordatlantikrat und den nachgelagerten Stellen, vorgesehen.<br />
Der Angriff gegen einen Mitgliedstaat wird als Angriff gegen alle Mitgliedstaaten betrachtet.<br />
Gibt es in der Geschichte einen Anwendungsfall?<br />
1. Vorfrage: Welcher Kompetenzbereich ist betroffen?<br />
Aussenpolitik im vorliegenden Fall um die äussere Sicherheit (Kollektivsicherheit)<br />
Verträge<br />
2. Besteht im fraglichen Bereich eine Bundeskompetenz?<br />
Ja (Art. 58 Abs. 3 oder Art. 54 Abs. 1)<br />
3. Umfang der Bundeskompetenz?<br />
Umfassend „sind Sache des Bundes“ in Art. 54 BV<br />
4. Verhältnis der Bundeskompetenz zur kantonalen Kompetenz?<br />
Art. 54 Abs. 3<br />
Art. 55<br />
im vorliegenden Fall geht es jedoch um Aussenpolitik.