02.08.2013 Aufrufe

Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

Staatsrecht I: Übung - Studentische Organisationen Uni Luzern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Staatsrecht</strong> I: Notizen <strong>Übung</strong>en HS 07, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 36 -<br />

Parallele Kompetenz.<br />

(Assistent)<br />

Der Bund kann neben den beiden Technischen Hochschulen auch eine weitere<br />

errichten wo immer er will.<br />

Da parallele Kompetenzen unabhängig voneinander vollzogen werden können,<br />

kann der Kanton <strong>Luzern</strong> nicht geltend machen, dass die Errichtung von Hochschulen<br />

ausschliesslich in seinen Kompetenzbereich fällt.<br />

Aufgabe 2: NATO-Beitritt<br />

Was ist die NATO?<br />

Verteidigungsbündnis<br />

Die NATO (North Atlantic Treaty Organization, auch: Nordatlantikvertrag-<br />

Organisation, auf französisch l’Organisation du Traité de l’Atlantique Nord, abgekürzt<br />

OTAN) ist eine Internationale Organisation, die den Nordatlantikpakt, ein militärisches Bündnis<br />

europäischer und nordamerikanischer Staaten, umsetzt. [1] Das NATO-Hauptquartier<br />

beherbergt mit dem Nordatlantikrat das Hauptorgan der NATO, diese Institution ist<br />

seit 1967 in Brüssel. Nach der Unterzeichnung des Nordatlantikpakts am 18. März 1949<br />

– zunächst auf 20 Jahre – war das Hauptquartier in Paris eingerichtet worden. [2] Die<br />

Beratungen über den Vertragstext und Inhalt führten die Delegierten seit dem 6. Juli<br />

1948.<br />

Der Nordatlantikvertrag sieht ein Defensivbündnis ohne automatische militärische Beistandspflicht<br />

der Mitglieder vor. Die ersten Artikel des Vertrags verpflichten die Mitglieder<br />

zur friedlichen Konfliktbeilegung und freundschaftlichen Ausgestaltung internationaler<br />

Beziehungen. Auch die Wahrung der westlich-liberalen Gesellschaftsordnung<br />

mit politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Zusammenarbeit und Anerkennung<br />

demokratischer Prinzipien ist Bestandteil. Für den Fall des bewaffneten Angriffs<br />

auf eines der Mitglieder verpflichtet der Vertrag die übrigen Mitgliedstaaten zur sog.<br />

kollektiven Selbstverteidigung. Zur Umsetzung der durch den Vertrag vorgegebenen Mechanismen<br />

und Verpflichtungen ist die Gründung der Nordatlantikvertrag-<br />

Organisation, bestehend aus Nordatlantikrat und den nachgelagerten Stellen, vorgesehen.<br />

Der Angriff gegen einen Mitgliedstaat wird als Angriff gegen alle Mitgliedstaaten betrachtet.<br />

Gibt es in der Geschichte einen Anwendungsfall?<br />

1. Vorfrage: Welcher Kompetenzbereich ist betroffen?<br />

Aussenpolitik im vorliegenden Fall um die äussere Sicherheit (Kollektivsicherheit)<br />

Verträge<br />

2. Besteht im fraglichen Bereich eine Bundeskompetenz?<br />

Ja (Art. 58 Abs. 3 oder Art. 54 Abs. 1)<br />

3. Umfang der Bundeskompetenz?<br />

Umfassend „sind Sache des Bundes“ in Art. 54 BV<br />

4. Verhältnis der Bundeskompetenz zur kantonalen Kompetenz?<br />

Art. 54 Abs. 3<br />

Art. 55<br />

im vorliegenden Fall geht es jedoch um Aussenpolitik.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!