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View/Open - JUWEL - Forschungszentrum Jülich

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42 KAPITEL 2. Grundlagen der Modellierung landw. Stoffströme<br />

tretbar, bei Viehbetrieben jedoch bis zu 130 kg ha -1 -a -1 (T ROTT 2004 [202]) . Die<br />

angegebenen Mengen stellen also einen potenziellen Eintrag in die Gew ässer<br />

dar. Bei Viehbetrieben ist ein großer Anteil des Verlustes über die Produktion von<br />

Lachgas zu befürchten, das wiederum mit dem Niederschlag auf die gesamte<br />

Landoberfläche und schließlich in die Vorfluter eingetragen wird . Der Rest wird<br />

wie bei viehlosen Betrieben über den Boden meist als Nitrat ausgewaschen.<br />

Das andere Extrem, der ökologische Landbau, betrachtet es nicht nur aufgrund<br />

des Umweltschutzes, sondern auch aus Gründen der Effizienz als ratsam,<br />

den Nährstoffkreislauf zu schließen und Pflanzenproduktion und Tierhaltung<br />

aufeinander abzustimmen. Dies führt nach KÖRSCHGENS et al. 2002 [104]<br />

allerdings zu erheblichen Ertragseinbußen, einem nicht ausgenutztem CO 2<br />

erwiesenen Verbesserung der Produktqualit ät. Als Ziele einer nachhaltigen land-<br />

wirtschaftlichen Bodennutzung werden hohe und steigende Ertr äge angeführt,<br />

die die Ern ährung der Bevölkerung und die Produktion von Energie sicherstellen<br />

sollen . Gleichzeitig soll die Forderung nach Vermeidung von Umweltbelastungen<br />

durch den Eintrag von Nährstoffen in die Gewässer und die Atmosph äre erfüllt<br />

werden (K ÖRSCHGENS et al . 2002 [104]).<br />

Die Nitratrichtlinie ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für N-Minderungspo-<br />

litiken in der EU und ist auf die Anwendung N-haltiger Düngemittel und landwirt-<br />

schaftliche Praktiken fokussiert (RAT DER E UROPÄISCHEN U NION 1991 [149]).<br />

Sie veranlasst die Ausweisung von gefährdeten Gebieten und die Festlegung von<br />

Aktionsprogrammen . Dabei existiert eine Unterscheidung in obligatorische und<br />

fakultative Vorgaben, die gleichzeitig gegen P-Verluste einsetzbar sind . Ziel ist<br />

die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste<br />

Gewässerverunreinigung zu verringern und weiterer Gew ässerverunreinigung<br />

dieser Art vorzubeugen . Der chemische Zustand der Gewässer soll auf Nitrat-<br />

konzentrationen unter 50 mg/l eingestellt werden . Ein aktuelles Beispiel ist die<br />

sog . Grundwasserrichtlinie, die am 12. Dezember 2006 verabschiedet wurde<br />

(RAT DER E UROPÄISCHEN U NION 2006 [152]) . Sie wird als genauere Ausführung<br />

der Wasserrahmenrichtlinie verstanden und gibt als Grundwasserqualit ätsnorm<br />

ebenfalls einen Wert unter 50 mg NO 3/l an . Die Gemeinsame Agrarpolitik<br />

(GAP) der EU wurde 1992 reformiert und durch Pr ämiengewährung auf Umwelt-<br />

schutzmaßnahmen für einen F ünfjahreszeitraum Landwirte zum Umdenken an-<br />

-Minderungspotenzial, einer unterlegenen C-Bilanz und keiner wissenschaftlich

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