MS BBC Alabama
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§ 2<br />
1. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />
hat der Vertragsreeder die Einwilligung der Gesellschaft<br />
gem. § 8 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft einzuholen.<br />
2. Der Vertragsreeder verpflichtet sich im Übrigen, die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
– insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlungen,<br />
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen<br />
sowie etwaige Zustimmungserfordernisse des<br />
Beirates, sofern dieser bestellt wird, – zu beachten.<br />
3. In Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die<br />
Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders<br />
auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft vorzunehmen.<br />
Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht,<br />
so hat er die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />
§ 3<br />
1. Der Vertragsreeder wird der Gesellschaft zu Beginn<br />
eines jeden Geschäftsjahres eine Vorschau über die zu<br />
erwartende Entwicklung unterbreiten. Hierzu gehört<br />
insbesondere eine Kalkulation der Betriebskosten für die<br />
folgenden zwölf Betriebsmonate des Schiffes, die nach<br />
Genehmigung durch die Gesellschaft Bestandteil dieses<br />
Vertrages wird.<br />
2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung<br />
für die Gesellschaft führen und unter Berücksichtigung<br />
der Fristen des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />
Gesellschaft jährlich deren Bilanz nebst Gewinn- und<br />
Verlustrechnung aufstellen.<br />
3. Der Vertragsreeder wird den Zahlungsverkehr über<br />
eigene Konten der Gesellschaft abwickeln.<br />
§ 4<br />
1. Der Vertragsreeder erhält für die Erfüllung sämtlicher<br />
W. Bockstiegel GmbH & Co.<br />
Reederei KG<br />
<strong>MS</strong> “<strong>BBC</strong> ALABAMA“<br />
Vertragsreedervertrag<br />
Verpflichtungen eine Vergütung in Höhe von 5 % der<br />
Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter Überliegegelder,<br />
Hilfslöhne und Bergungseinnahmen sowie der Versicherungsleistungen<br />
für Zeitausfälle. Für Werft- und Stilliegezeiten<br />
erhält der Vertragsreeder eine Vergütung von EUR<br />
100 pro Tag. Für die Übernahme der Buchhaltung und die<br />
Erstellung des Jahresabschlusses erhält der Vertragsreeder<br />
eine monatliche Vergütung von EUR 400 zzgl. Mehrwertsteuer<br />
sowie einen pauschalen Aufwendungsersatz in<br />
Höhe von EUR 200 zzgl. Mehrwertsteuer monatlich. Reisekosten<br />
für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen<br />
sind gesondert zu vergüten. Dabei wird für die<br />
eingesetzten Inspektoren ein Tagessatz von EUR 400<br />
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Sofern<br />
Fahrtkosten entstehen sollten, sind diese mit EUR 0,45<br />
je km (PKW) bzw. EUR 0,60 je km (LKW) jeweils zuzüglich<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu vergüten.<br />
2. Wird das Schiff veräußert oder tritt der Totalverlust des<br />
Schiffes ein, so erhält der Vertragsreeder für die Durchführung<br />
des Verkaufes oder Abwicklung des Totalverlustes<br />
sowie seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Liquidation<br />
der Gesellschaft eine Vorabgewinn von 2 % des Nettoerlöses<br />
bzw. der Versicherungsleistung.<br />
3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das<br />
Schiff der Gesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder<br />
der Gesellschaft gutzuschreiben.<br />
4. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der<br />
Gesellschaft einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung<br />
der Schiffe zu marktüblichen Bedingungen zu bestellen<br />
und über ihn alle Befrachtungsverträge abzuschließen.<br />
E M I S S I O N S P R O S P E K T 99<br />
§ 5<br />
Verauslagt der Vertragsreeder Beträge für die Gesellschaft,<br />
ist er berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />
§ 6<br />
Für den Fall, dass die Gesellschaft beabsichtigt, das Schiff<br />
zu verkaufen, verpflichtet sich die Gesellschaft schon jetzt,<br />
dem Vertragsreeder das Schiff zu erst zum Kauf zum